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Glasverbot bei Veranstaltungen
Beschreibung
Bei den Schützenfesten in Grevenbroich und Wevelinghoven sowie bei Karnevalsveranstaltungen in Gustorf und Wevelinghoven besteht ein Glasverbot.
Gründe für das Glasverbot sind Unfälle, zahlreiche Schnittverletzungen und Scherbenhaufen, die nach den Volksfesten bereinigt werden mussten.
Das Glasverbot ist räumlich und zeitlich beschränkt.
Die Stadt Grevenbroich hat hierzu Allgemeinverfügungen erlassen.
Eine Ausweitung auf andere Veranstaltungsorte und zu anderen Anlässen ist möglich.
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Zuständige Einrichtungen
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Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten - 32.1
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- Ostwall 6
- 41515 Grevenbroich
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- E-Mail:
ordnungsamt@grevenbroich.de
- E-Mail:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 02181 608-3220
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E-Mail: ordnungsamt@grevenbroich.de
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