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Rundfunkbeitrag - Anmeldung oder Änderungsmitteilung

Onlinedienstleistungen

Beschreibung

Der Beitrags­service ist eine Gemein­schafts­einrich­tung von ARD, ZDF und Deutsch­land­radio mit Sitz in Köln. Er ging im Januar 2013 aus der Ge­bühren­ein­zugs­zentrale der öffentlich-rechtlichen Rund­funk­anstalten (GEZ) her­vor, die im Jahr 1973 ge­gründet wurde und bis Ende 2012 für den Ein­zug der Rund­funk­gebühr zu­ständig war.

Der Rund­fun­kbeitrag beträgt 18,36 Euro pro Monat (Stand: 2022) für eine Wohnung und ist gesetz­lich geregelt. Das bedeutet, dass jeder Beitrags­zahler den Rund­funk­beitrag bezahlen muss, auch wenn keine besondere Zahlungs­auf­forderung gestellt wurde.

Grund­lage für die Er­he­bung des Rund­funk­beitrags und die Arbeit des Beitrags­service von ARD, ZDF und Deutsch­land­radio ist der von allen 16 Landes­parla­menten rati­fizierte Rund­funk­beitrags­staats­vertrag (RBStV). Er legt fest, wie der Rund­funk­beitrag be­rechnet wird, wer ihn zu zahlen hat und für wen besondere Regelungen gelten.