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Finanzamt - Änderungsmitteilung Anschrift

Beschreibung

In der Regel besteht keine Verpflichtung, das Finanzamt über eine Adressänderung zu unterrichten.

Ziehen Sie innerhalb einer Gemeinde um, erfährt das Finanzamt spätestens mit Abgabe Ihrer nächsten Einkommensteuererklärung Ihre neue Adresse, sodass Sie das Finanzamt nicht gesondert informieren müssen.

Wenn Sie jedoch noch einen Steuerbescheid oder andere Mitteilungen des Finanzamts erwarten, ist es sinnvoll, das Finanzamt schriftlich unter Angabe Ihrer Steuernummer über Ihre neue Adresse zu informieren. Dies gilt entsprechend, wenn Sie in eine andere Gemeinde ziehen.

Wird für Sie aus Anlass eines Wohnungswechsels jedoch ein anderes Finanzamt zuständig, müssen Sie Ihre Einkommensteuererklärung bei dem für Ihren neuen Wohnort zuständigen Finanzamt abgeben. Dieses Finanzamt fordert die bisherigen steuerlichen Unterlagen beim früher für Sie zuständigen Finanzamt an.

Zuständiges Finanzamt vor Ort ist das
Finanzamt Grevenbroich
Merkatorstraße 12, 41515 Grevenbroich
Telefon: 02181 / 607 - 0
Internet: www.finanzamt.nrw.de/mein-finanzamt/finanzamt-grevenbroich

Wenn Sie sich einwohnermelderechtlich bei der neuen Gemeinde an- bzw. umgemeldet haben, informiert diese das Finanzamt nicht automatisch über Ihren Umzug.