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Rhein-Kreis Neuss-Pass

Beschreibung

Empfängerinnen und Empfänger von Sozialleistungen können den Rhein-Kreis Neuss-Pass nutzen. Dadurch können sie Vergünstigungen und Rabatte bei einer Vielzahl von Unternehmen, Vereinen und Institutionen im Rhein-Kreis Neuss in Anspruch nehmen. Beispielsweise Schwimmbäder, Museen und Sportvereine bieten freiwillig Vergünstigungen für Empfängerinnen und Empfänger von Sozialleistungen an.

Der Pass erleichtert Leistungsberechtigten die Legitimation.

Personen, die Leistungen nach dem SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Hilfe zum Lebensunterhalt) erhalten den Pass - erstmalig mit dem Erst- oder Weiterbewilligungsbescheid - vom örtlichen Sozialamt.

Wer Leistungen nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) erhält, kann den Rhein-Kreis Neuss-Pass persönlich, telefonisch oder per E-Mail beim Jobcenter Rhein-Kreis Neuss anfordern.

Detaillierte Informationen finden Sie beim Rhein-Kreis Neuss.

Der Rhein-Kreis Neuss–Pass ist nur in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis gültig. Die Gültigkeit des Passes endet mit Ablauf des Bewilligungszeitraumes.

Der Rhein-Kreis Neuss weist darauf hin, dass er keinen Einfluss darauf hat, ob Unternehmen, Vereine und Institutionen den neuen Pass als Nachweis anerkennen. Die Unternehmen entscheiden eigenständig darüber, ob und unter welchen Voraussetzungen sie Vergünstigungen anbieten.