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Grundsteuerreform in Nordrhein-Westfalen

Beschreibung

Ende Januar 2023 ist die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung abgelaufen. Zuständig für die Entgegennahme und Verarbeitung der Feststellungserklärungen ist ausschließlich das Finanzamt, in dessen Bezirk der Grundbesitz liegt. Die Stadt Grevenbroich ist an daran nicht beteiligt.

Die Grundsteuer gehört zu den wichtigsten Einnahmequellen unserer Stadt. Alle Einnahmen bleiben direkt vor Ort. Mit ihnen finanzieren wir unter anderem den Bau und Betrieb von Straßen, Schulen und Kindergärten. Auch sportliche und kulturelle Angebote sind auf die Einnahmen aus der Grundsteuer angewiesen.

Alle wichtigen Informationen finden die Eigentümerinnen und Eigentümer unter www.finanzverwaltung.nrw.de/Grundsteuerreform.

Auch das Grundsteuerportal (Geodatenportal) zum Abruf wichtiger Informationen zum Flurstück, wie z.B. Gemarkung, Bodenrichtwert oder Grundbuchblattnummer, ist über die Plattform zu erreichen. Die im Grundsteuerportal hinterlegten Daten geben den Stand der Informationen im Liegenschaftskataster und den Bodenrichtwert der Gutachterausschüsse zum Stichtag 1. Januar 2022 wieder. Eine Abfrage im Vermessungs- und Katasteramt ist daher nicht notwendig.

Bei Fragen erreichen Sie das Finanzamt Grevenbroich unter der extra eingerichteten
Grundsteuer-Hotline 02181 / 607-1959 (Montag-Freitag von 9.00 bis 13.00 Uhr)
oder unter www.finanzverwaltung.nrw.de/Grundsteuerreform.

Bis zum Ablauf des Kalenderjahres 2024 berechnen und erheben die Kommunen die Grundsteuer weiterhin nach der bisherigen Rechtslage. Ab dem 1. Januar 2025 ist der neu festzustellende Grundsteuerwert maßgeblich für die zu leistende Grundsteuer an die Städte und Gemeinden. Somit sind Grundsteuerzahlungen nach neuem Recht ab dem 1. Januar 2025 zu leisten.