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Geburtenregister Berichtigung

Beschreibung

Eine Berichtigung im Geburtenregister ist eine Korrektur eines fehlerhaften Eintrages, der von Anfang an bestand.

Zuständig ist das Standesamt, bei dem die Geburt beurkundet wurde.

Eine Berichtigung im Geburtenregister oder in einem sonstigen Personenstandsregister wird vorgenommen, wenn die erfolgte Beurkundung von Anfang an unrichtig oder unvollständig war. Das klassische Beispiel hierfür ist zum Beispiel ein "Schreibfehler". Möglich sind aber unter anderem auch die Beurkundung einer falschen Religionszugehörigkeit, eines falschen Datums oder das Fehlen von Daten in einer Beurkundung.

Sonstige Änderungen nach einer erfolgten Geburtsbeurkundung finden Sie unter dem Stichwort "Geburtenregister Fortschreibung".

  • die betroffene Geburtsurkunde und
  • Ihr eigener Personalausweis/Reisepass.

Daneben sollten weitere Urkunden und Informationen vorgelegt werden, die nachweisen, dass in der Geburtsurkunde ein Fehler enthalten ist (hilfreich ist hierbei zum Beispiel die Heiratsurkunde der Eltern). Die zusätzlich vorzulegenden Unterlagen sind sehr individuell und werden im Einzelfall mit Ihnen abgesprochen.

Die Angabe der aktuellen Anschrift aller Personen, die in der Geburtsurkunde verzeichnet sind, ist von Vorteil.

Ausländische Urkunden sind stets im Original mit Übersetzung durch einen vereidigten Dolmetscher vorzulegen.

Aufgrund der vorgelegten Unterlagen wird entschieden, ob eine Berichtigung in eigener Zuständigkeit des Standesamtes erfolgen kann. Ist dies nicht der Fall, wird der Beteiligte zu einer entsprechenden Antragstellung an das zuständige Amtsgericht verweisen, welches dann über die einzutragende Berichtigung entscheidet.

Die Antragstellung für ein Berichtigungsverfahren ist kostenfrei. Wird eine Berichtigung durchgeführt, erfolgt die Änderung des Geburtenregisters. In alle in der Folge ausgestellten Geburtsurkunden wird der Inhalt der Berichtigung eingearbeitet, das heißt die Geburtsurkunde weist nur noch den "richtigen" Inhalt auf. Später ausgestellte Geburtsurkunden können mit 14,00 Euro berechnet werden. 

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen