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Geburtenregister Fortschreibung

Beschreibung

Eine Fortschreibung im Geburtenbuch erfolgt dann, wenn Tatsachen oder Umstände nach der Geburtsbeurkundung eingetreten sind, die Einfluss auf den ursprünglichen Inhalt des Geburtenregisters haben.

Beispiele für nachträgliche Umstände, die einen Einfluss auf eine bereits bestehende Geburtsbeurkundung haben, sind die Durchführung einer Adoption, eine Namensänderung, die spätere Heirat der Eltern des Kindes oder ein Beschluss des Amtsgerichts über eine durchzuführende Berichtigung.

In der Regel müssen Sie zunächst nichts unternehmen. Durch ein Geflecht von gesetzlichen Regelungen ist abgesichert, dass das Standesamt automatisch - sozusagen "von Behörde zu Behörde" - informiert wird. Dies ist jedoch nicht der Fall, wenn Vorgänge (zum Beispiel Adoptionen oder Namensänderungen) im Ausland durchgeführt wurden. Dann ist das Standesamt darauf angewiesen, dass sich die Beteiligten von sich aus melden.

Ein Ereignis, welches nachträglich im Geburtenbuch vermerkt werden muss, kann aber auch in anderen Fällen die persönliche Vorsprache der Beteiligten beim Standesamt notwendig machen (zum Beispiel, wenn Eltern noch zusätzliche Erklärungen zum Kindesnamen abgeben müssen). In diesen Fällen wird das Standesamt Sie kontaktieren.

In dem Geburtenregister werden die nachträglich eingetretenen Veränderungen eingearbeitet. Alle später ausgestellten Geburtsurkunden enthalten daher immer den aktuellen familienrechtlichen Stand des Kindes.

Zu der Frage welche Dokumente im Einzelfall benötigt werden kontaktieren Sie bitte im Vorfeld das Standesamt.

Die Fortführung des Geburtenbuches ist kostenfrei. Eine neu ausgestellte Geburtsurkunde wird mit 14,00 Euro berechnet. Für gegebenenfalls abzugebende namensrechtliche Erklärungen oder Dolmetscherhinzuziehung werden zusätzliche Gebühren erhoben.

Zuständige Einrichtungen