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Landschaftsplan
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Beschreibung
Im Landschaftsplan werden auf der Ebene der Kreise und kreisfreien Städte die örtlichen Ziele des Naturschutzes und die Maßnahmen zur Entwicklung und Pflege der Landschaft für die unbebauten Bereiche dargestellt und rechtsverbindlich festgesetzt. Neben dem Landschaftsplan steht für den bebauten Bereich der städtische Bebauungsplan.
Über den Landschaftsplan werden mit textlichen Regelungen und entsprechenden Plandarstellungen die Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale und geschützte Landschaftsbesandteile festgesetzt. Darüber hinaus setzt er Zweckbestimmungen für Brachflächen fest (z.B. natürliche Entwicklung) und nimmt Einfluss auf die forstliche Nutzung in Naturschutzgebieten und geschützten Landschaftsbestandteilen (z.B. Baumartenauswahl). Er enthält schließlich einen Katalog von Entwicklungs-, Pflege- und Erschließungsmaßnahmen.
Der Landschaftsplan des Rhein-Kreises Neuss ist in sechs Teilabschnitte gegliedert. Das Gebiet der Stadt Grevenbroich gehört zum Teilabschnitt VI (Grevenbroich / Rommerskirchen).