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Grundstücksteilung und Negativzeugnis

Beschreibung

Wer ein bebautes Grundstück teilen und die dadurch neu entstehenden Flurstücke ins Grundbuch eintragen möchte, benötigt eine Teilungsgenehmigung. Die Genehmigung ist bei der Bauaufsichtsbehörde zu beantragen.

Bedarf die Teilung keiner Genehmigung, hat die Bauaufsichtsbehörde auf Antrag von Beteiligten darüber ein Zeugnis auszustellen. Das Zeugnis steht einer Genehmigung gleich (Negativzeugnis).

  • Antragsformular Antrag auf Grundstücksteilung / Ausstellung Negativzeugnis
  • Amtlicher Lageplan im Maßstab nicht kleiner als 1:500
  • Bauzeichnungen nach § 4 BauPrüfVO der vorhandenen baulichen Anlagen auf dem zu teilenden Grundstück, soweit sie zur Beurteilung des Antrages erforderlich sind

Die Antragsunterlagen sind in zweifacher Ausfertigung in Papierform einzureichen

Der Antragstellende muss Eigentümer oder Teilungserwerber des Grundstücks sein.

Zusätzlich für die Genehmigung einer Grundstücksteilung: Das Grundstück ist bebaut. Durch die Teilung werden keine bauordnungswidrigen Zustände geschaffen.

Zusätzlich für die Erteilung eines Negativzeugnisses: Entweder das Grundstücks ist unbebaut oder der Bund, das Land, eine Gemeinde oder ein Gemeindeverband ist als Erwerber, Eigentümer oder Verwalter an der Teilung beteiligt.

Die Beantragung kann online über das Bauportal.NRW, per E-Mail an grundstuecksteilung@grevenbroich.de oder postalisch erfolgen.

Die Genehmigung bzw. das Negativzeugnis sind gebührenpflichtig. Die Gebühr für die Teilungsgenehmigung beträgt je gebildetes bebautes Grundstück 50,00 bis 500,00 Euro. Die Gebühr für die Erteilung eines Negativzeugnisses beträgt 50,00 Euro.