Füttern von Tauben und Wasservögeln
Beschreibung
Durch das Füttern und das damit verbundene Überangebot an Nahrung vermehren sich Tauben in immer kürzeren Abständen. Ihr stark ätzender Kot beschädigt und verunreinigt nicht nur Denkmäler, Gebäude und Straßen, er ist zudem Hauptüberträger von Krankheitserregern.
Dazu kommt, dass durch das übermäßige Füttern von Tauben und auch von Wasservögeln Reste liegen bleiben. Diese wiederum locken Ratten an, die ebenfalls einen Hauptkrankheitserreger darstellen.
Nach § 12 der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Grevenbroich (Gefahrenabwehrverordnung) ist das Füttern von Tauben und Wasservögeln aus den genannten Gründen untersagt.
Verstöße gegen diese Vorschrift können mit Geldbußen bestraft werden.
Zuständige Einrichtungen
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Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten - 32.1
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- Straße: Am Markt Hausnummer: 2
- PLZ: 41515 Ort: Grevenbroich
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- E-Mail:
ordnungsamt@grevenbroich.de
- E-Mail:
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