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Böllern bei Brauchtumsveranstaltungen anzeigen

Beschreibung

Anlässlich traditioneller Veranstaltungen der Brauchtumspflege der bestehenden Bürgerschützenvereine, Schützenvereine, Schützenbruderschaften und Kirmesgesellschaften (Vereine) im Gebiet der Stadt Grevenbroich, ist diesen in dem bisherigen sachlichen und zeitlichen Umfang unter freiem Himmel einschließlich der öffentlichen Straßen, Flächen und Anlagen und gemäß der bisherigen Übung in der jeweiligen Ortschaft das Böllern gestattet.
Ein Verein kann das Böllern selbst, gemeinsam mit einem anderen Verein oder mit mehreren anderen Vereinen durchführen oder einen anderen Verein damit beauftragen. 

Dies ist dem Bürgermeister, als örtliche Ordnungsbehörde unter Angabe von Anlass, Ort und Zeit des Böllerns rechtzeitig vorher schriftlich angezeigt werden. Die Anzeigenbestätigung erfolgt in diesen Fällen gebührenfrei.

Für die Prüfung und Genehmigung des Böllerns außerhalb traditioneller Veranstaltungen für Beerdigungen, Hochzeiten oder Geburtstage fallen Gebühren in Höhe von 25,00 Euro an.

Zum Antrag müssen folgende Unterlagen beigefügt werden:

  • Beschussbescheinigung nach § 3 Beschussgesetz (BeschG)
  • Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz (SprengG)
  • Fachkundezeugnis nach § 32 der 1. Sprengstoffverordnung (1. SprengV)
  • Nachweis über eine ausreichende Haftpflichtversicherung
  • Nachweis über eine Unfallversicherung

Für die Prüfung und Genehmigung des Böllerns außerhalb traditioneller Veranstaltungen für Beerdigungen, Hochzeiten oder Geburtstage fallen gemäß allgemeiner Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO NRW), Tarifstelle 4.6.4.4 Gebühren in Höhe von 25,00 Euro an.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen