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Böllern bei Brauchtumsveranstaltungen anzeigen

Beschreibung

Anlässlich traditioneller Veranstaltungen der Brauchtumspflege der Bürgerschützenvereine, Schützenvereine, Schützenbruderschaften und Kirmesgesellschaften im Gebiet der Stadt Grevenbroich ist diesen in der jeweiligen Ortschaft unter freiem Himmel das Böllern gestattet.

Traditionelle Veranstaltungen der Brauchtumspflege sind insbesondere Schützenfeste und Kirmessen, Oberst- und Königsehrenabende, Vogelschuss, Patronatstage des Vereins oder der Kirchengemeinde, Stiftungsfeste des Vereins, kirchliche Prozessionen und örtliche Goldhochzeiten und der Besuch anderer Vereine im Stadtgebiet Grevenbroich anlässlich deren traditioneller Veranstaltung der Brauchtumspflege.

Wer anlässlich traditioneller Veranstaltungen der Brauchtumspflege böllern will, hat dies der Stadt Grevenbroich als örtliche Ordnungsbehörde unter Angabe von Anlass, Ort und Zeit des Böllerns rechtzeitig vorher schriftlich anzuzeigen.

Andere Rechtsvorschriften, insbesondere Vorschriften über die persönliche Zuverlässigkeit und Sachkunde der mit dem Böllern befassten Personen und über die Betriebssicherheit der Böller, bleiben unberührt.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen