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Anmeldung oder Ummeldung Wohnsitz (Einfache Sprache)
Onlinedienstleistungen
Beschreibung
Wie meldet man sich an oder um?
Wie kann man sich anmelden, wenn man nach Grevenbroich zieht (Anmeldung)?
Wie melde ich einen Wohnungswechsel in Grevenbroich um (Ummeldung)?
Wenn man in eine Wohnung zieht, muss man sich anmelden.
Das nennt man Meldepflicht.
Sie müssen sich innerhalb von 2 Wochen anmelden.
Das gilt auch für Nebenwohnsitze.
Bitte nutzen Sie dafür das Formular "Erklärung zur Bestimmung der Hauptwohnung".
Wenn Sie umziehen, brauchen Sie eine Bestätigung von der Person, die Ihnen die Wohnung gibt.
Diese Person ist meistens der Eigentümer oder Vermieter.
Er muss bestätigen, dass Sie in die Wohnung eingezogen sind.
Das Datum des Einzugs ist wichtig, nicht das Datum des Mietvertrags.
Wenn Sie selbst der Eigentümer sind, müssen Sie auch den Einzug bestätigen.
Ohne diese Bestätigung kann man den Umzug nicht bearbeiten.
Diese Bestätigung heißt "Wohnungsgeberbescheinigung"
Kinder müssen nicht zur Anmeldung mitkommen.
Aber Sie müssen die Ausweise und Geburtsurkunden der Kinder mitbringen.
Wenn Sie aus dem Ausland kommen, müssen alle Personen zur Anmeldung kommen.
Das gilt auch für Kinder.
Wenn Eltern getrennt leben, braucht man die Zustimmung des anderen Elternteils für die Anmeldung von Kindern.
Oder man muss zeigen, wer das Sorgerecht hat.
Seit 2019 kann man bei der Anmeldung auch die Adresse für sein Auto ändern lassen.
Wie das geht, steht unter dem Stichwort 'Kraftfahrzeug Ummeldung' (bei Verwandte Dienstleistungen)
- Personalausweis und vielleicht auch Reisepass.
- Wenn Sie haben: Urkunden vom Standesamt / Stammbuch.
- Bestätigung vom Vermieter über den Einzug in die Wohnung (Wohnungsgeberbescheinigung).
- Festlegen welches die die Hauptwohnung ist, wenn man mehrere Wohnsitze hat.
- Ein Elternteil muss zustimmen, wenn ein mindejähriges Kind umzieht.
Sie müssen sich innerhalb von 2 Wochen anmelden.
Haupt- und Nebenwohnsitz
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen die Hauptwohnung.
Hauptwohnung ist:
- wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben: die von Ihnen beiden vorwiegend benutzte Wohnung; dies gilt auch, wenn Sie nur vorübergehend getrennt wohnen,
- wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben und dauernd getrennt wohnen: Ihre vorwiegend benutzte Wohnung,
- wenn Sie minderjährig sind: die vorwiegend benutzte Wohnung Ihrer Eltern oder Pflegeeltern; leben diese getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung, in der Sie vorwiegend wohnen,
- erst wenn sich die vorwiegend benutzte Wohnung nicht zweifelsfrei bestimmen lässt, ist auf den Schwerpunkt Ihrer Lebensbeziehungen abzustellen; Anhaltspunkte dafür sind zum Beispiel die Art der Wohnung, persönliche Bindungen, gesellschaftliche und kommunalpolitische Aktivitäten sowie die Mitgliedschaft in Vereinen und anderen Organisationen.
Nebenwohnung ist:
- jede Ihrer weiteren Wohnungen im Inland.
Bei jeder Anmeldung haben Sie der Meldebehörde mitzuteilen, ob und wenn ja, welche weiteren Wohnungen Sie im Inland haben und welche dieser Wohnungen ihre Hauptwohnung ist.
Der gesamte Text dieser Dienstleistung wurde mit SUMM.AI in Einfache Sprache übersetzt. Bitte beachten Sie, dass die Übersetzungen maschinell erfolgen und eine rechtliche Verbindlichkeit der Übersetzung nicht garantiert werden kann. Hier finden Sie den Text in Alltag-Sprache.
Persönlich im Bürgerbüro
Um sich anzumelden, muss ein Familienmitglied zum Bürgeramt gehen.
Bei der Anmeldung müssen Sie die Ausweise aller Familienmitglieder zeigen.
Bitte bringen Sie alle nötigen Papiere mit.
Die Formulare finden Sie auf dieser Internetseite.
Wenn Sie sich aus dem Ausland anmelden, müssen alle Personen ins Bürgeramt kommen.
Sie müssen kein Formular ausfüllen.
Die Informationen geben Sie direkt im Bürgeramt.
Sie können das Bürgerbüro nur mit einem Termin besuchen.
Bitte machen Sie einen Termin auf der Internetseite termine.grevenbroich.de.
Elektronische Wohnsitzanmeldung
Ab sofort können Sie sich auch online an- oder ummelden.
Mit diesem Service können Sie sich und Ihre Familie bequem von Zuhause aus an- oder ummelden.
Sie brauchen keinen Termin im Bürgerbüro.
- Wie funktioniert das?
Mit dem Personalausweis melden Sie sich bei einem Portal an.
Zum Beispiel bei der ‚Bund-ID‘.
Das Portal sorgt dafür, dass nur Sie Ihre Behördenangelegenheiten online regeln können.
Haben Sie das gemacht?
Dann können Sie auf www.wohnsitzanmeldung.de Ihren Wohnsitz ummelden.
Das geht nach Grevenbroich oder innerhalb von Grevenbroich. - Was brauche ich genau?
Für die elektronische Wohnsitzanmeldung brauchen Sie: - Sie brauchen ein Ausweisdokument mit aktiviertem Online-Ausweis und die dazugehörige PIN.
Das können alle neuen Personalausweise und eID-Karten für Unionsbürger sein.
Haben Sie Ihre PIN vergessen oder ist die Online-Ausweisfunktion noch nicht freigeschaltet?
Dann können Sie im Bürgerbüro Ihre PIN zurücksetzen oder die Ausweisfunktion freischalten lassen.
Weitere Informationen finden Sie im Serviceportal unter „Online-Ausweisfunktion“.
Sie brauchen auch eine Wohnungsgeberbescheinigung, wenn Sie Mieterin oder Mieter sind.
Außerdem brauchen Sie ein geeignetes Smartphone mit NFC-Schnittstelle.
Das sind fast alle Handys, die jünger als 5 bis 6 Jahre sind.
Hier gibt es eine Übersicht.
Sie brauchen ein Kartenlesegerät.
Sie brauchen die kostenlose AusweisApp des Bundes für das Smartphone oder den PC.
Sie brauchen ein Nutzerkonto, zum Beispiel die BundID.
Mehr Informationen zur BundID finden Sie im Serviceportal unter → BundID-Konto.
Es kostet nichts, sich an- oder umzumelden.
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Zuständige Einrichtungen
-
Bürgerbüro / Wahlen - 33.1
-
- Am Markt 3
- 41515 Grevenbroich
-
- Telefon:
02181 608-3399 - Fax:
02181 608-3390 - E-Mail:
buergerbuero@grevenbroich.de
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