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Anmeldung oder Ummeldung Wohnsitz

Beschreibung

Anmeldung: Zuzug nach Grevenbroich

Ummeldung: Wohnungswechsel innerhalb von Grevenbroich

Sobald eine Wohnung bezogen wird, ist man verpflichtet sich entsprechend an- bzw. umzumelden (Meldepflicht). Eine vorzeitige Meldung ist grundsätzlich nicht möglich.

Die Meldung hat innerhalb von zwei Wochen zu erfolgen und ist auch für Nebenwohnsitze vorgeschrieben.
Hierzu beachten Sie bitte das Formular „Erklärung zur Bestimmung der Hauptwohnung“.

Zur An- oder Ummeldung wird eine Bestätigung der/des Wohnungsgebenden benötigt.
Der Wohnungsgebende, also in der Regel Eigentümerin / Eigentümer oder Vermieterin / Vermieter, ist verpflichtet, bei der Anmeldung mitzuwirken. Hierzu muss er den Einzug in die Wohnung schriftlich bestätigen. Maßgebend ist das Datum des tatsächlichen Einzugs (nicht der Beginn des Mietverhältnisses oder das Datum des Mietvertrages). Ist man selbst Eigentümerin / Eigentümer, muss ebenfalls der Tag des Einzugs in dieser Weise bestätigt werden. Ohne die Wohnungsgeberbestätigung kann die An- oder Ummeldung nicht bearbeitet werden.

Kinder müssen grundsätzlich nicht mit zur Anmeldung kommen. Denken Sie aber bitte unbedingt daran, dass Sie auch deren Ausweise und - sofern zur Hand - Geburtsurkunden mit zur Anmeldung bringen!
Bei Zuzug aus dem Ausland, müssen immer alle Personen, auch die Kinder, persönlich bei der Anmeldung erscheinen.
Bei getrennt lebenden Eltern, ist für die Anmeldung von Kindern und Jugendlichen die Zustimmung des anderen Elternteils oder die Vorlage der Entscheidung über das Sorge- bzw. Aufenthaltsbestimmungsrecht erforderlich.

KFZ - Ummeldung
Seit 2019 besteht die Möglichkeit die Halteranschrift des eigenen (auf eine natürliche Person angemeldeten) Kraftfahrzeuges umschreiben zu lassen. Die hierzu notwendigen Voraussetzungen finden Sie hier unter dem Stichwort "Kraftfahrzeug Ummeldung" (siehe Verwandte Dienstleistungen).

  • Personalausweis und ggf. Reisepass
  • Sofern zur Hand: standesamtliche Urkunden / Stammbuch
  • Wohnungsgeberbestätigung über den erfolgten Einzug
  • Bestimmung der Hauptwohnung (bei mehreren Wohnsitzen)
  • Einverständniserklärung des Sorgeberechtigten (bei Umzug eines minderjährigen Kindes)

Haupt- und Nebenwohnsitz

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.

Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen die Hauptwohnung.

Hauptwohnung ist:

  • wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben: die von Ihnen beiden vorwiegend benutzte Wohnung; dies gilt auch, wenn Sie nur vorübergehend getrennt wohnen,
  • wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben und dauernd getrennt wohnen: Ihre vorwiegend benutzte Wohnung,
  • wenn Sie minderjährig sind: die vorwiegend benutzte Wohnung Ihrer Eltern oder Pflegeeltern; leben diese getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung, in der Sie vorwiegend wohnen,
  • erst wenn sich die vorwiegend benutzte Wohnung nicht zweifelsfrei bestimmen lässt, ist auf den Schwerpunkt Ihrer Lebensbeziehungen abzustellen; Anhaltspunkte dafür sind zum Beispiel die Art der Wohnung, persönliche Bindungen, gesellschaftliche und kommunalpolitische Aktivitäten sowie die Mitgliedschaft in Vereinen und anderen Organisationen.

Nebenwohnung ist:

  • jede Ihrer weiteren Wohnungen im Inland.

Bei jeder Anmeldung haben Sie der Meldebehörde mitzuteilen, ob und wenn ja, welche weiteren Wohnungen Sie im Inland haben und welche dieser Wohnungen ihre Hauptwohnung ist.

Zur Anmeldung ist die persönliche Vorsprache von zumindest einem Familienmitglied im Bürgeramt erforderlich. Bei der Anmeldung müssen die Ausweisdokumente wie z.B. die Personalausweise aller anzumeldenden Familienmitglieder vorgelegt werden. Bitte bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen mit. Die Formulare werden nebenstehend bereitgestellt.

Bei Anmeldungen aus dem Ausland müssen alle anzumeldenden Personen im Bürgeramt anwesend sein. Sie brauchen vorher keinen Meldevordruck auszufüllen. Die notwendigen Angaben können Sie direkt bei der Bearbeitung im Bürgeramt machen.

Bitte beachten Sie, dass ein Besuch des Bürgerbüros generell nur mit Terminvereinbarung möglich ist. Bitte buchen Sie diesen unter termine.grevenbroich.de.

An- und Ummeldungen sind gebührenfrei.