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Anmeldung oder Ummeldung Wohnsitz (Leichte Sprache)
Kurzbeschreibung
Information in Leichter Sprache
Beschreibung
Sie ziehen neu nach Grevenbroich?
Dann müssen Sie Ihre Wohnung in Grevenbroich anmelden.
Das heißt Wohnsitz-Anmeldung.
Sie ziehen innerhalb von Grevenbroich in eine andere Wohnung?
Dann müssen Sie Ihre Wohnung in Grevenbroich ummelden.
Das heißt Wohnsitz-Ummeldung.
Sie sind umgezogen?
Dann müssen Sie sich anmelden oder ummelden.
Das müssen Sie spätestens 2 Wochen nach dem Umzug machen.
Sie wollen sich anmelden oder ummelden?
Dann brauchen Sie eine Bestätigung von dem Wohnungs-Geber.
Der Wohnungs-Geber ist der Vermieter.
Der Wohnungs-Geber muss bei der Anmeldung helfen.
Dafür muss er den Einzug in die Wohnung schriftlich bestätigen.
Das heißt:
Er oder sie muss einen Brief schreiben.
In dem Brief steht:
Sie sind in die Wohnung eingezogen.
Wichtig ist das Datum von dem Einzug in die Wohnung.
Das heißt:
An welchem Tag sind Sie in die Wohnung eingezogen?
Das Datum von dem Miet-Vertrag ist nicht wichtig.
Vielleicht sind Sie selbst Eigentümer oder Eigentümerin von der Wohnung.
Dann müssen Sie auch einen Brief schreiben.
In dem Brief steht:
An diesem Tag bin ich in die Wohnung eingezogen.
Ohne den Brief können Sie sich nicht anmelden oder ummelden.
Der Miet-Vertrag reicht nicht aus.
Sie haben Kinder?
Dann müssen die Kinder nicht mitkommen.
Aber Sie müssen die Ausweise von den Kindern mitbringen.
Vielleicht haben Sie auch die Geburts-Urkunden von den Kindern.
Dann bringen Sie die Geburts-Urkunden bitte auch mit.
Sie kommen aus einem anderen Land?
Dann müssen alle Personen bei der Anmeldung dabei sein.
Auch die Kinder müssen dabei sein.
Die Eltern leben getrennt?
Und Sie wollen ein Kind oder einen Jugendlichen anmelden?
Dann brauchen Sie eine Erlaubnis von dem anderen Eltern-Teil.
Oder Sie brauchen ein bestimmtes Dokument.
In dem Dokument steht:
- Wer darf sich um das Kind kümmern?
- Wo darf das Kind wohnen?
- Personal-Ausweis und vielleicht Reise-Pass
- Haben Sie standesamtliche Urkunden?
Oder haben Sie ein Stamm-Buch?
Dann bringen Sie das bitte mit. - Wohnungs-Geber-Bestätigung über den Einzug
- Sie haben mehrere Wohnungen?
Sie bestimmen die Haupt-Wohnung. - Einverständnis-Erklärung von den Eltern oder den Sorge-Berechtigten
Wenn
Das Kind zieht um.
Das Kind ist noch nicht 18 Jahre alt.
Sie sind umgezogen?
Dann müssen Sie sich anmelden oder ummelden.
Das müssen Sie spätestens 2 Wochen nach dem Umzug machen.
Dieser Text wurde mit SUMM.AI in Leichte Sprache übersetzt. Bitte beachten Sie, dass die Übersetzungen maschinell erfolgen und eine rechtliche Verbindlichkeit der Übersetzung nicht garantiert werden kann. Hier finden Sie den Text in Alltag-Sprache.
Persönlich im Bürger-Büro
Sie wollen sich anmelden?
Dann muss ein Familien-Mitglied ins Bürger-Büro kommen.
Das Familien-Mitglied muss die Ausweise von allen Familien-Mitgliedern mitbringen.
Zum Beispiel:
die Personal-Ausweise
Das Familien-Mitglied muss die Wohnungs-Geber-Bescheinigung mitbringen.
Die Wohnungs-Geber-Bescheinigung ist ein Brief von dem Vermieter.
Sie wollen sich aus dem Ausland anmelden?
Dann müssen alle Personen im Bürger-Amt sein.
Sie müssen vorher kein Formular ausfüllen.
Sie können die Infos direkt im Bürger-Amt geben.
Sie wollen ins Bürger-Büro?
Dann müssen Sie einen Termin machen.
Sie können den Termin auf der Internet-Seite machen.
Die Internet-Seite heißt: termine.grevenbroich.de.
Elektronische Wohnsitz-Anmeldung
Sie können sich jetzt auch online anmelden.
Oder Sie können sich online ummelden.
Das heißt:
Sie können Ihre Adresse ändern.
Dafür müssen Sie nicht ins Bürger-Büro gehen.
Sie können das von Zuhause aus machen.
Und Sie brauchen keinen Termin.
Dazu gibt es Infos in Leichter Sprache:
www.wohnsitzanmeldung.de/leichte-sprache
Zuständige Einrichtungen
-
Bürgerbüro / Wahlen - 33.1
-
- Am Markt 3
- 41515 Grevenbroich
-
- Telefon:
02181 608-3399 - Fax:
02181 608-3390 - E-Mail:
buergerbuero@grevenbroich.de
- Telefon:
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