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Bauleitplanung

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Beschreibung

Hier haben Sie Gelegenheit zur Stellungnahme zu einem Bebauungsplan oder Flächennutzungsplan.

Die Öffentlichkeit - zu der auch Kinder und Jugendliche gehören - kann sich während des Aufstellungsverfahrens zu einem Bebauungsplan zu vorgegebenen Verfahrensschritten (während der Offenlegung und beim Regelverfahren auch zur frühzeitigen Beteiligung) zur Planung äußern.

Regelverfahren (vereinfachtes/beschleunigtes Verfahren abweichend):

  1. Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan
  2. Bekanntmachung
  3. frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
  4. frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
  5. Prüfung der Stellungnahmen und Überarbeitung des Plankonzepts
  6. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss mit Bekanntmachung
  7. formelle Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
  8. öffentliche Auslegung
  9. Prüfung der Stellungnahmen (ggf. erneute Auslegung)
  10. Abwägung
  11. Satzungsbeschluss
  12. Ausfertigung, Bekanntmachungsanordnung, Bekanntmachung
  13. Monitoring

Hinweis: Bei der Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung des Flächennutzungsplans gelten vergleichbare Verfahrensschritte. Zusätzlich ist die Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde (Bezirksregierung Düsseldorf) erforderlich.

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