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Verwarn- und Bußgelder - Anhörung

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Beschreibung

Sie haben eine schriftliche Verwarnung erhalten und fragen sich, was Sie nun veranlassen müssen?
Die nachfolgend beschriebenen Schritte sollen Ihnen verdeutlichen, welche Möglichkeiten Sie nun haben.
Vorab sei gesagt, dass es sich in diesem Fall um einen geringfügigen Verstoß handelt, für den keine Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg eingetragen werden und die Geldbuße zwischen 5,00 und 55,00 Euro beträgt.

Wenn Sie den Verstoß zugeben und die Verwarnung akzeptieren möchten zahlen Sie den in dem Schreiben festgesetzten Betrag innerhalb einer Woche unter Angabe des Aktenzeichens auf das Konto der Stadtkasse Grevenbroich bei der
Sparkasse Neuss, IBAN: DE30 3055 0000 0000 1010 63, BIC: WELADEDNXXX.
Sie können die Geldbuße auch in bar einzahlen.
Die Kasse für Bareinzahlungen finden Sie im Neuen Rathaus auf der dritten Etage im Raum 321.
Mit der vollständigen Zahlung des Verwarngeldes ist das Verfahren dann abgeschlossen und die Angelegenheit für Sie erledigt.

Sollten Sie den Verstoß nicht zugeben und die Verwarnung nicht akzeptieren wollen können Sie das Ihnen vorliegende Schreiben als Anhörungsbogen nutzen. Geben Sie dazu auf der Rückseite im oberen Teil Ihre persönlichen Daten an. Im unteren Teil teilen Sie dann bitte mit, ob Sie der verantwortliche Fahrzeugführer waren und ob der Verstoß zugegeben wird. Falls Sie diese Frage mit nein beantworten, ist es der Sache dienlich, wenn Sie darunter eine kurze Begründung formulieren.
Sie können auch die Online-Anhörung nutzen.

Sollte Ihre Einlassung nicht zur Einstellung des Verfahrens führen können, erhalten Sie darüber eine Mitteilung und es wird Ihnen die Möglichkeit eingeräumt das Verwarngeld zu begleichen. Sollten Sie den Verstoß weiterhin nicht akzeptieren wird ein Bußgeldbescheid erlassen, der neben dem Bußgeldbetrag mit weitere Gebühren und Auslagen von mindestens 28,50 Euro nach sich zieht.

Sollten Sie das Fahrzeug zur fraglichen Zeit nicht selbst geführt haben geben Sie bitte innerhalb von einer Woche nach Erhalt der Verwarnung den Namen, die Anschrift und soweit bekannt das Geburtsdatum und den Geburtsort der Person an, die das Fahrzeug gefahren hat. Diese Person erhält dann eine neue schriftliche Verwarnung.

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