BIS: Suche und Detail

Straßenreinigungsgebühren

Beschreibung

Die Straßenreinigungsgebühren werden differenziert in eine Gebühr für die Straßenreinigung und den Winterdienst erhoben. Die Gebühr für den wiederum unterteilt sich in eine Gebühr für die Straßen der Streustufe 1 bzw. 2.

Maßstab für die Straßenreinigungsgebühr ist die Frontmeterlänge der Grundstücksseite entlang der Straße, durch die das Grundstück erschlossen ist und die Zahl der wöchentlichen Reinigungen. Grenzt ein durch die Straße erschlossenes Grundstück nicht oder nicht mit der gesamten der Straße zugewandten Grundstücksseite an diese Straße, so wird an Stelle der Frontlänge bzw. zusätzlich zur Frontlänge die der Straße zugewandte Grundstücksseite zugrunde gelegt.

Herr Gallinger:
Allrath, Barrenstein, Frimmersdorf, Gilverath, Gruissem, Kapellen, Neubrück, Neurath, Stadtmitte

Frau Jenckel:
Gubisrath, Laach, Langwaden, Mühlrath, Münchrath, Neuenhausen, Südstadt, Tüschenbroich, Wevelinghoven

Frau Weilkes:
Busch, Elsen, Fürth, Gindorf, Gustorf, Hemmerden, Hülchrath, IG-Ost, Neu-Elfgen, Neukirchen, Neukircher Heide, Noithausen, Orken, Vierwinden

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen