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Sperrmüll Entsorgung

Onlinedienstleistung

Beschreibung

Korrekte und ordnungsgemäße Abfallentsorgung schützt die Umwelt. Die Stadt Grevenbroich gibt Informationen zur Entsorgung, Vermeidung und Verwertung von Abfällen, zum abfallrechtlichen Nachweisverfahren, zur Anzeige von Abfallsammlungen, zur Verbringung von Abfällen und den entsprechenden Gebühren.

Zum Sperrmüll gehören einzelne große, sperrige Teile aus Haushalten, die nicht in die normalen Abfallgefäße (graue Tonnen) passen, insbesondere Haus- und Gartenmöbel (z. B. Tische, Stühle, Schränke, Betten, Regale, Sessel, Sofas, Küchenschränke, Campingmöbel), Matratzen, Körbe, Fahrräder, Kinderwagen, Koffer, Bügelbretter, Wäscheständer, Teppiche, große Kinderspielzeuge und ähnliche sperrige Gegenstände.

Die Gegenstände dürfen im Einzelfall ein Gewicht von 35 Kilo nicht überschreiten, da sie sonst nicht verladen werden können.

Die Gesamtmenge ist auf 3 begrenzt.

Alle abzuholenden Gegenstände müssen ab 7.00 Uhr am Straßenrand stehen - ein gezielt späteres Abholen ist leider nicht möglich.
Der Sperrmüll muss im öffentlichen Straßenraum in verkehrssicherer, nicht behindernder Weise abgestellt werden.

Folgende Abfälle gehören nicht zum Sperrgut und werden bei der Abfuhr nicht mitgenommen: Bau- und Renovierungsabfälle (dazu zählen insbesondere: Fenster, Türen, Fußleisten, Dielenbretter, Holzpaneele, Zäune, Bauholz, Paletten, Heizkörper, Heizungsanlagen, Nachtstromspeicherheizungen, Bodenbeläge aus Holz und PVC, Laminat, Wand- und Deckenverkleidungen, Dachrinnen, Rohre, Leitungen, Teerpappe, Wellpolyesterplatten, Plexiglasscheiben, sanitäre Einrichtungen - WC-Schüsseln, Waschbecken, Badewannen -, Fliesen, Ziegel, Gipskartonplatten, Metallprofile, Dachpappe, Polyesterplatten, Bitumen, Tapeten, Duschkabinen, Rollläden, Isoliermaterialien, Tanks, Druckgasflaschen, asbesthaltige Gegenstände)Saunen, Gartenhäuser und PergolenGlasscheiben, Spiegel Autoreifen sowie Auto- und Motorradteile, Fahrzeugwrackspflanzliche Abfälle, Wurzeln, BaumstämmeKartonagenSäcke, Tüten oder Kartons mit Hausmüll, Pappe und Gartenabfällen lose Kleinteile u. Kleingegenstände, welche auch in das Restabfallgefäß passenschadstoffbelastete Gebrauchsgeräte

Abfälle aus Industrie und Gewerbe, soweit sie nicht nach Art und Menge mit dem aus Haushalten stammenden Sperrgut vergleichbar sind, sind kein Sperrgut.

Für Abfälle aus Umbauten, Renovierungen oder Entrümpelungsmaßnahmen bieten verschiedene Anbieter Container in allen Größen.

Liegen gebliebene Sperrmüllreste sind vom Abfallbesitzer unverzüglich zu entfernen und einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen.

Die Sperrmüllabholung können Sie online über ein Formular auf den Internetseiten der Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co. KG, über die MüllALARM App oder telefonisch 0800 / 1 74 74 74 anmelden.

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