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Pflegekinderdienst

Onlinedienstleistungen

Beschreibung

Einige Kinder und Jugendliche können aus unterschiedlichen Gründen vorübergehend oder dauerhaft nicht bei ihren leiblichen Eltern leben, wenn die Eltern nicht gewillt oder nicht in Lage sind das Wohl ihres Kindes zu schützen. Das Jugendamt übernimmt hier eine zentrale Aufgabe.

Im Rahmen einer Inobhutnahme ist das Jugendamt verpflichtet, ein Kind oder einen Jugendlichen vorläufig in einer geeigneten Einrichtung oder in einer Bereitschaftspflegefamilie unterzubringen. 

Gemeinsam mit den Personensorgeberechtigten prüft das Jugendamt zunächst die Möglichkeit einer Rückführung des Kindes in die Herkunftsfamilie. Kann das Kindeswohl dort jedoch nicht dauerhaft sichergestellt werden und erscheint eine Rückführung nicht möglich oder nicht verantwortbar, werden alternative Unterbringungsmöglichkeiten geprüft.

In diesem Fall nimmt der Allgemeine Soziale Dienst Kontakt zum Pflegekinderdienst auf und klärt, ob eine Unterbringung des Kindes im Rahmen der Vollzeitpflege in einer geeigneten Pflegefamilie in Betracht kommt.

Erfolgt die Unterbringung eines Kindes im Rahmen der Vollzeitpflege, ist diese in der Regel auf einen langfristigen Aufenthalt mit dem Ziel einer stabilen Lebensperspektive und der späteren Verselbstständigung des Pflegekindes ausgerichtet. Pflegeeltern übernehmen hierbei eine verantwortungsvolle Aufgabe, indem sie dem Kind Stabilität, Fürsorge und verlässliche Lebensbedingungen bieten, häufig bis zur Volljährigkeit und darüber hinaus.

Familien, die ein Pflegekind aufnehmen, erhalten von der Stadt Grevenbroich eine finanzielle Pflegeleistung. Die Höhe dieser Leistung wird entsprechend den Vorgaben des Landschaftsverbandes regelmäßig festgelegt und umfasst sowohl den materiellen Aufwand als auch einen Erziehungsanteil.

Für die Bereitschaftspflege gelten gesonderte Auszahlungsmodalitäten.

Darüber hinaus können weitere Beihilfen gemäß dem geltenden Leistungskatalog gewährt werden.

Zu den Aufgaben des Pflegekinderdienstes gehören die Prüfung und Vorbereitung von Pflegeelternbewerberinnen und -bewerbern, die Begleitung der Anbahnungsphase sowie die fachliche und pädagogische Begleitung des Pflegeverhältnisses.

Wenn Sie sich vorstellen können, ein Kind als Pflegefamilie oder Bereitschaftspflegefamilie aufzunehmen, nehmen Sie gerne Kontakt mit unserem Pflegekinderdienst auf. In einem unverbindlichen Beratungsgespräch informieren wir Sie über die Voraussetzungen, den Ablauf des Bewerbungs- und Prüfverfahrens sowie über die Aufgaben und Rahmenbedingungen der Pflege.

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