Anonyme Beratung gemäß § 8b SGB VIII / InsoFa-Beratung für Fachkräfte
Beschreibung
Anonyme Beratung gemäß § 8b SGB VIII für Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern oder Jugendlichen stehen. Laut § 8b SGB VIII haben Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern oder Jugendlichen stehen, bei der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung Anspruch auf Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft für Kinderschutz (InsoFa). Für bestimmte Berufsgruppen besteht bei der Gefährdungseinschätzung sogar die Pflicht eine InsoFa hinzuziehen.
Sie können entweder telefonisch oder per E-Mail Kontakt zum Beraterteam aufnehmen, um einen zeitnahen Termin für ein Beratungsgespräch zu vereinbaren. Die Beratung ist vertraulich, es besteht Schweigepflicht und sie ist kostenfrei. Bei der InsoFa-Beratung erfolgt somit keine Fallarbeit oder Weiterleitung Ihres Anliegens! Das Beraterteam besteht aus mehreren zertifizierten Fachkräften der verschiedenen Abteilungen des Jugendamtes. Sollten Sie einmal das Beraterteam telefonisch nicht direkt erreichen, weil sich alle Mitarbeiter z.B. in einem Beratungsgespräch befinden, hinterlassen Sie bitte eine Nachricht mit Ihren Ansprechpartnerdaten und Ihrem Anliegen auf dem Anrufbeantworter oder schreiben Sie einfach eine E-Mail. Das Beratungsgespräch soll Ihnen bei der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung und der Überlegung zu weiteren Schritten Hilfestellung bieten. Bitte anonymisieren Sie die Daten des Kindes / der Familie!
Telefonnummer: 02181 / 608 - 700
E-Mail: insofa-beratung@grevenbroich.de
Bei Fragen oder Wünschen zur Erreichbarkeit oder Organisation der InsoFa-Beratung oder zu den Formularen können Sie sich gerne an die Koordinierungsstelle Kinderschutz: Frau Richter oder Frau Maukel wenden.
Kinderschutz-Hotline für medizinisches Fachpersonal
Die Hotline richtet sich an medizinisches Fachpersonal wie Ärztinnen und Ärzte, Zahnärzte und Zahnärztinnen, Psychotherapeuten sowie Pflegekräfte. Angehörige dieser Berufs-gruppen können jetzt im ganzen Bundesgebiet und rund um die Uhr unter der Telefonnummer 0800 1921000 bei Verdacht auf Misshandlung, Vernachlässigung oder sexuellen Missbrauch eine direkt verfügbare, kompetente, praxisnahe und kollegiale Beratung durch Ärztinnen und Ärzte mit speziellem Hintergrundwissen in Kinderschutzfragen erhalten. Die Kinderschutz-hotline bietet eine spezifische Beratung an, beispielsweise bei Fragen zu den gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf Schweigepflicht und ärztliches Handeln. Welche Schritte kann oder muss ich in einem Kinderschutzfall einleiten? Wo gibt es Hilfe vor Ort?
Frau Alessa Maukel:
Tel.: 02181 / 608 - 700, E-Mail: insofa-beratung@grevenbroich.de
Frau Martina Richter:
Tel.: 02181 / 608 - 700, E-Mail: insofa-beratung@grevenbroich.de
Zuständige Einrichtungen
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Koordinierungsstelle Kinderschutz
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- Schloss-Str. 12
- 41515 Grevenbroich
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 02181 608-536
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E-Mail: alessa.maukel@grevenbroich.de
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Telefon: 02181 608-569
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Mobil: 0162 2474041
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E-Mail: martina.richter@grevenbroich.de