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Personalausweis

Beschreibung

Jede Person jeden Alters mit der deutschen Staatsangehörigkeit kann einen Personalausweis beantragen.

In 2010 hat der neue Personalausweis (nPA) im Scheckkartenformat den bisherigen Personalausweis abgelöst. Alle Grevenbroicher Bürgerinnen und Bürger, die seitdem im Bürgerbüro einen Personalausweis beantragen, erhalten den neuen Personalausweis mit kontaktlosem Chip im Scheckkartenformat.

Der neue sogenannte elektronische Personalausweis ermöglicht folgende wesentliche Funktionen:

  • Die hoheitliche Ausweisfunktion wird - wie beim elektronischen Reisepass - um biometrische Daten des Gesichts und um die Daten zweier Finger erweitert.
  • Zusätzlich besteht die Möglichkeit sich künftig durch den elektronischen Identitätsnachweis online auszuweisen. Durch diese sogenannte elektronische Ausweisfunktion (eID-Funktion) können Sie sich durch eine verbindliche elektronische Übermittlung von Identitätsmerkmalen (ohne biometrische Daten) im Internet oder an Automaten sicher und eindeutig anmelden und Ihre Identität belegen.
  • Darüber hinaus wird die Möglichkeit geschaffen, eine Funktion für die qualifizierte elektronische Signatur gemäß Signaturgesetz auf den Personalausweis aufzubringen und ihn so im elektronischen Rechtsverkehr zu nutzen.

Das Logo, welches auf der Rückseite des Ausweises aufgebracht ist, kennzeichnet Internetanwendungen, Automaten und Lesegeräte, die mit dem neuen Ausweis genutzt werden können.

Alle Deutschen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen, wenn sie der Ausweispflicht nicht durch den Besitz eines gültigen Reisepasses nachkommen und der allgemeinen Meldepflicht in Deutschland unterliegen oder der überwiegende Aufenthalt in Deutschland ist.

Unter 16 Jahren kann ein Ausweis nur ohne eID-Funktion beantragt werden.

Für Personen unter 24 Jahren gilt der neue Personalausweis 6 Jahre, bei über 24-jährigen ist er 10 Jahre gültig; der vorläufige Ausweis hat eine Gültigkeit von max. 3 Monaten.
Der Personalausweis wird vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer ungültig, wenn Eintragungen unrichtig werden oder das Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein. Die Änderung der Anschrift führt nicht zur Ungültigkeit.

Der Personalausweis wird nur auf persönlichen Antrag bei der Gemeinde ausgestellt, bei welcher Sie mit Hauptwohnung gemeldet sind.

Der Personalausweis wird von der Bundesdruckerei in Berlin erstellt. Dies dauert circa 2 - 3 Wochen.
Bitte denken Sie gerade in der Urlaubszeit daran, Ihren Personalausweis rechtzeitig zu beantragen.

Sollte Ihr Personalausweis abgelaufen sein und Sie sofort einen neuen Ausweis benötigen, besteht die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis im Bürgerbüro ausstellen zu lassen.

Der vorläufige Personalausweis wird sofort ausgestellt und ausgehändigt.

Die Gültigkeit des vorläufigen Personalausweises beträgt maximal 3 Monate.

Der vorläufige Personalausweis dient weiterhin dazu, die Zeit bis zur Ausstellung des Personalausweises zu überbrücken.

Personalausweis wegen Diebstahl oder Verlust / Fund melden

  • Eine Diebstahlanzeige ist bei der Polizei vorzunehmen.
  • Lassen Sie bei Verlust des Personalausweises unverzüglich die Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) sperren (Sperrhotline 0049 - 116 116, Sperrkennwort mitteilen).
  • Wenn Sie durch den Verlust/Diebstahl nicht mehr im Besitz eines gültigen Personaldokumentes sind, müssen Sie sofort einen neuen Ausweis beantragen.
  • Den Fund/das Wiederauffinden Ihres Ausweises melden Sie bitte unverzüglich dem Bürgerbüro.
  • Bei Fund eines fremden evtl. verlorenen oder gestohlenen Ausweises bitte unverzügliche Meldung im Bürgerbüro, in der Meldestelle oder im Fundbüro.
  • bisheriger amtlicher Personalausweis oder Reisepass
  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild
  • abgelaufener Personalausweis oder Reisepass
  • zusätzlich Geburts- oder Heiratsurkunde, wenn noch kein Ausweis in Grevenbroich ausgestellt wurde
  • bei Erstausstellung können weitere Unterlagen erforderlich sein (z.B. Staatsangehörigkeitsurkunden)
  • bei Kindern, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: Alter Kinderreisepass, Kinderausweis oder Geburtsurkunde. Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres müssen der Antragstellung beide Elternteile zustimmen, wenn beide Elternteile mit dem Kind gemeinsam in einem Haushalt leben. Mindestens ein Elternteil muss bei der Beantragung persönlich anwesend sein. Das nicht anwesende Elternteil kann sein Einverständnis durch schriftliche Erklärung abgeben.
    Bei Minderjährigen, die mit einem allein erziehenden Elternteil zusammen leben, ist die persönliche Anwesenheit dieses Elternteiles bei der Antragstellung erforderlich. Eine Zustimmungserklärung des anderen, nicht im Haushalt lebenden, Elternteils ist in diesem Fall nicht erforderlich.
  • Kinder müssen bei der Beantragung persönlich anwesend sein, da ein Identitätsabgleich vorgenommen werden muss.
  • Sofern für Personen ein Betreuer/Vormund bestellt wurde, dem das Aufenthaltsbestimmungsrecht für diese Person übertragen wurde, ist zusätzlich dessen Anwesenheit im Bürgerbüro oder dessen schriftliche Zustimmungserklärung erforderlich.
  • Falls Sie neu zugezogen sind oder auch sobald sich im Rahmen der Antragstellung Unklarheiten bezüglich der Schreibweise Ihres Namens oder Ihres Geburtsortes ergeben, kann die Vorlage einer Personenstandsurkunde (z.B. Geburts- oder Heiratsurkunde) erforderlich werden. Bitte beachten Sie, dass mittlerweile auch Sonderzeichen bei der Schreibweise in Ihrem neuen Dokument anzugeben und aufzunehmen sind. Auch hierfür ist ein Nachweis durch Vorlage einer geeigneten Personenstandsurkunde erforderlich. Sofern Sie sich diesbezüglich unsicher sein sollten, bringen Sie daher bitte Ihre Urkunde zur Antragstellung mit, auch wenn es sich nicht um das erste Dokument handelt, das Sie bei uns beantragen.
  • bei Diebstahl: Vorlage der Diebstahls-Anzeige

Spätestens wenn Sie 16 Jahre alt werden, müssen Sie einen Personalausweis beantragen.
Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument, also Reisepass, Kinderreisepass oder vorläufiger Reisepass.

Wenn Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie spätestens zum Ablauf des alten Personalausweises einen neuen Ausweis beantragen.
Ausnahme: Sie besitzen ein gültiges Passdokument.

Sie erhalten keine gesonderte Benachrichtigung, wenn der Personalausweis zur Abholung bereitliegt.
Die Bundesdruckerei verschickt den Brief mit der PIN zum neuen Personalausweis. Sobald Sie diesen Brief erhalten haben, steht der Personalausweis im Bürgerbüro auch zur Abholung bereit.

Jeder Deutsche muss ab Vollendung des 16. Lebensjahres im Besitz eines Personalausweises sein. Dies gilt nicht, wenn man im Besitz eines gültigen Reisepasses ist.

Auf Wunsch können Sorgeberechtigte für Kinder unter dem 16. Lebensjahr einen Personalausweis ausstellen lassen.

Die Antragstellung im Bürgerbüro ist nur mit Termin möglich. Einen Termin können Sie mit Hilfe der Online-Terminvereinbarung selbst buchen.

Kosten / Gebühren:

  • Unter 24 Jahren: 22,80 Euro
  • Über 24 Jahren: 37,00 Euro
  • Vorläufiger Personalausweis: 10,00 Euro

Bitte beachten Sie, dass die Gebühr bei Antragsstellung zu entrichten ist. Die Zahlung kann in bar oder mit Karte geleistet werden.