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Unterhaltsvorschuss (Leichte Sprache)

Kurzbeschreibung

Symbol Leichte SpracheInformation in Leichter Sprache

Beschreibung

Allein-Erziehende haben oft wenig Geld.
Vielleicht bezahlt der andere Elternteil nicht genug Geld für das Kind.
Oder der andere Elternteil bezahlt das Geld zu spät.
Dann ist die Situation noch schlimmer.
Deshalb gibt es ein Gesetz.
Das Gesetz heißt: Unterhalts-Vorschuss-Gesetz.
Die kurze Form ist: UVG.
Das Gesetz soll Allein-Erziehenden helfen.

Vielleicht kann der andere Elternteil Geld verdienen.
Aber der andere Elternteil will keinen Unterhalt bezahlen.
Dann bekommt das Kind den Unterhalt vom Staat.
Der andere Elternteil muss den Unterhalt dann an den Staat bezahlen.

Wie viel Unterhaltsvorschuss bekommt man?
Das steht im Gesetz.
Das Gesetz heißt: Paragraph 1612a Absatz 1 vom Bürgerlichen Gesetz-Buch.
Dort steht:
Der Unterhaltsvorschuss ist so hoch wie der Mindest-Unterhalt.

Der Unterhaltsvorschuss ist Geld.
Ab dem 1. Januar 2025 gibt es einen bestimmten Betrag.

  • für Kinder bis 6 Jahre gibt es jeden Monat 227,00 Euro
  • für Kinder von 6 bis 11 Jahren gibt es jeden Monat 299,00 Euro
  • für Kinder von 12 bis 17 Jahren gibt es jeden Monat 394,00 Euro.

Kinder können Unterhaltsvorschuss bekommen.
Das heißt:
Die Familie von dem Kind bekommt Geld.
Das Geld ist für das Kind.
Das Kind kann den Unterhaltsvorschuss ab der Geburt bekommen.
Und das Kind kann den Unterhaltsvorschuss bis zum 18. Geburts-Tag bekommen.
Dafür muss es bestimmte Regeln geben.

Ein Kind hat ein Recht auf Unterhaltsvorschuss.
Das heißt:
Die Eltern müssen Geld für das Kind bezahlen.
Aber die Eltern bezahlen das Geld nicht.
Dann bekommt das Kind das Geld von einem Amt.

  • Das Kind lebt bei einem alleinerziehenden Elternteil in Deutschland.
    Alleinerziehend heißt:
    Der Elternteil kümmert sich alleine um das Kind.
  • Der andere Elternteil bezahlt keinen Unterhalt für das Kind.
    Oder der andere Elternteil bezahlt zu wenig Unterhalt für das Kind.
  • Das Kind hat die deutsche Staats-Angehörigkeit.
    Oder das Kind hat eine andere Staats-Angehörigkeit.
    Dann braucht das Kind ein Aufenthalts-Recht in Deutschland.

Ab dem 12. Geburtstag müssen noch mehr Sachen so sein:

  • Das Kind hat kein Geld.
    Das heißt:
    Das Kind hat kein Einkommen und kein Vermögen.
    Das Kind kann auch nicht arbeiten.
    Zum Beispiel:
    Das Kind kann keine Ausbildung machen.
  • Das Kind bekommt keine Sozial-Leistungen nach dem SGB II.
    SGB II ist die kurze Form für: Zweites Buch Sozial-Gesetz-Buch.
    Oder das Kind braucht mit dem Unterhaltsvorschuss keine Sozial-Leistungen nach dem SGB II mehr.
  • Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, bekommt Sozial-Leistungen nach dem SGB II.
    Und der Elternteil hat ein Bruttoeinkommen von mindestens 600 Euro im Monat.

Wann ist ein Elternteil nicht alleinerziehend?
Zum Beispiel:

  • wenn der Elternteil verheiratet ist
  • wenn der Elternteil mit dem anderen Elternteil zusammenlebt
  • wenn die Eltern getrennt leben
    Aber die Eltern erziehen das Kind trotzdem zusammen.

Sie wollen einen Antrag machen?
Dann müssen Sie einen Termin ausmachen.
Bitte rufen Sie uns an.
Dann können wir einen Termin mit Ihnen ausmachen.
So müssen Sie nicht warten.

Sie können den Antrag für den Unterhaltsvorschuss auch im Internet machen.

Sie brauchen diese Dokumente:

  • die Geburts-Urkunde vom Kind
  • eine Schulbescheinigung vom Kind ab dem 15. Lebensjahr
  • einen Nachweis über das Geld vom Kind
    Zum Beispiel:
    • Ausbildungs-Vergütung
    • Einkünfte aus Kapital-Vermögen.
  • einen gültigen Ausweis von Ihnen
    Zum Beispiel:
    • Personal-Ausweis
    • Pass
    • Niederlassungserlaubnis.
  • einen Unterhalts-Titel
    Der Unterhalts-Titel muss vollstreckbar sein.
    Das heißt:
    Der Unterhalts-Titel muss von einem Gericht sein.
    Der Unterhalts-Titel kann zum Beispiel ein Urteil sein.
  • eine Vaterschafts-Anerkennung
    Oder ein Gericht hat entschieden:
    Wer ist der Vater von dem Kind?
  • einen Nachweis über die Höhe von den Unterhalts-Zahlungen
  • einen Nachweis über Renten-Bezüge oder Ähnliches.

Sie haben einen Anwalt?
Und der Anwalt kümmert sich um den Unterhalt?
Dann brauchen Sie alle wichtigen Dokumente.

Sie konnten den Unterhaltsvorschuss schon früher bekommen?
Aber Sie haben den Unterhaltsvorschuss erst später beantragt?
Dann können Sie den Unterhaltsvorschuss für einen Monat rückwirkend bekommen.
Rückwirkend heißt hier:
Sie bekommen das Geld für einen Monat in der Vergangenheit.

Sie wollen Unterhaltsvorschuss bekommen?
Dann müssen bestimmte Dinge so sein.

  • Sie bekommen kein Geld für Ihr Kind.
    Oder Sie bekommen zu wenig Geld für Ihr Kind.
  • Ihr Kind wohnt in Deutschland.
  • Sie sind alleinerziehend.
    Das heißt:
    Sie kümmern sich alleine um Ihr Kind.
    Vielleicht ist der andere Elternteil auch gestorben.
    Das Fachwort ist: verwitwet.
  • Sie und Ihr Kind müssen zusammen wohnen.
  • Ihr Kind kommt aus einem anderen Land?
    Dann braucht Ihr Kind bestimmte Papiere.
  • Frau Aretz: A - D, Gm - Gz, M (Bewilligung und Heranziehung)
  • Herr Beckers: E, H - L, N, O, Sa - Schewe (Bewilligung und Heranziehung)
  • Frau Lambertz: F, Ga - Gl, P - R, T - Z, Schf - Sz (Bewilligung und Heranziehung

 

  • Frau Schindel: A - Z (Erstmalige Beantragung)

Es kostet nichts.

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