Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen (Leichte Sprache)
Kurzbeschreibung
Infos in Leichter Sprache
Beschreibung
Menschen mit Behinderung dürfen manchmal an bestimmten Stellen parken.
An diesen Stellen dürfen andere Menschen nicht parken.
Menschen mit Behinderung brauchen dafür einen Park-Ausweis.
Der Park-Ausweis ist ein Schreiben.
In dem Schreiben steht:
- Wo darf der Mensch mit Behinderung parken?
- Wo darf der Mensch mit Behinderung nicht parken?
Der Mensch mit Behinderung muss kein Auto fahren können.
Vielleicht fährt eine andere Person das Auto.
Dann darf die andere Person auch an diesen Stellen parken.
Blauer Park-Ausweis in der Europäischen Union
Manche Menschen haben einen Schwerbehinderten-Ausweis.
In dem Ausweis stehen verschiedene Buchstaben.
Die Buchstaben heißen: Merkzeichen.
Die Merkzeichen zeigen:
Welche Behinderung hat der Mensch?
Zum Beispiel:
aG
Das heißt: Der Mensch kann sehr schlecht laufen.
BL
Das heißt: Der Mensch ist blind.
Menschen mit diesen Merkzeichen können einen Park-Ausweis für Behinderte bekommen.
Der Park-Ausweis ist blau.
Und der Park-Ausweis gilt in allen Ländern von der Europäischen Union.
Mit dem Park-Ausweis darf man auf bestimmten Parkplätzen parken.
Die Parkplätze sind für Menschen mit Behinderung.
Auf den Parkplätzen ist ein Rollstuhl-Symbol.
Mit dem Schwerbehinderten-Ausweis können Sie:
- kostenlos an Parkuhren und Parkscheinautomaten parken
Sie dürfen dort so lange parken wie Sie wollen. - bis zu 3 Stunden bei einem eingeschränkten Halteverbot parken
Ein eingeschränktes Halteverbot ist ein bestimmter Park-Platz.
Der Park-Platz hat das Zeichen 286 oder das Zeichen 290 in der StVO.
StVO ist die Abkürzung für: Straßenverkehrsordnung.
unter bestimmten Voraussetzungen in verkehrsberuhigten Bereichen parken
bis zu 3 Stunden auf Bewohnerparkplätzen parken.
Sie haben noch keinen Schwerbehinderten-Ausweis?
Dann können Sie auch ein Attest von einem Arzt zeigen.
In dem Attest muss stehen:
Sie können nur sehr schwer gehen.
Oranger Park-Ausweis in ganz Deutschland
Sie haben einen Grad der Behinderung von 70 Prozent oder mehr?
Und Sie haben das Merkzeichen G?
Das heißt: Sie sind gehbehindert.
Dann können Sie einen orangen Park-Ausweis bekommen.
Der Park-Ausweis heißt: Ausweis über Parkerleichterungen für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen.
Das steht im Gesetz.
Das Gesetz heißt: Paragraph 46 Absatz 1 Nummer 11 StVO.
Der Park-Ausweis gilt in ganz Deutschland.
Und er gilt in Nordrhein-Westfalen.
Vielleicht haben Sie eine besondere Krankheit.
Dann reicht auch ein Grad der Behinderung von 60 Prozent.
Das muss man bei jeder Person vorher prüfen.
Mit dem orangen Park-Ausweis können Sie an bestimmten Stellen parken.
Aber Sie dürfen nicht auf einem Schwerbehindertenparkplatz parken.
Die Schwerbehindertenparkplätze haben ein Rollstuhlfahrersymbol.
Manchmal kann man einen bestimmten Behindertenparkplatz bekommen.
Das heißt:
Der Parkplatz ist dann nur für Sie.
Dafür brauchen Sie den blauen Park-Ausweis für Behinderte.
Und es müssen besondere Voraussetzungen vorliegen.
Menschen mit Behinderung können einen Antrag machen.
Dann können sie leichter parken.
Der Antrag kann formlos sein.Das heißt:
Der Antrag muss nicht genau so sein wie andere Anträge.
Diese Unterlagen müssen Sie mitbringen:
Sie brauchen einen Schwerbehinderten-Ausweis.
Oder Sie brauchen einen anderen Ausweis.
Der Ausweis muss zeigen:
Sie haben eine Behinderung.
Für den blauen Park-Ausweis brauchen Sie ein Foto von sich.
Das Foto muss neu sein.
Auf dem Foto darf keine Kopfbedeckung sein.
Das Foto muss 35 x 45 mm groß sein.
Sie haben eine Bevollmächtigung?
Das heißt:
Sie dürfen für eine andere Person Anträge machen.
Dann brauchen Sie eine schriftliche Vollmacht von der Person.
Und Sie brauchen den Personal-Ausweis von der Person.
Der Personal-Ausweis kann auch eine beglaubigte Kopie sein.
Sie müssen den Park-Ausweis gut sichtbar hinter die Scheibe von Ihrem Auto legen.
Sie haben eine Ausnahmegenehmigung?
Dann müssen Sie die Ausnahmegenehmigung immer dabei haben.
Dieser Text wurde mit Hilfe von SUMM.AI in Leichte Sprache übersetzt. Bitte beachten Sie, dass die Übersetzungen maschinell erfolgen und eine rechtliche Verbindlichkeit der Übersetzung nicht garantiert werden kann. Hier finden Sie den Text in Alltag-Sprache.
Alle wichtigen Sachen sind da?
Dann prüfen die Stadtbetriebe Grevenbroich die Sachen zusammen mit dem Rhein-Kreis-Neuss.
Menschen mit Behinderung können eine Park-Erlaubnis bekommen.
Die Park-Erlaubnis ist ein besonderer Ausweis.
Mit dem Ausweis dürfen Menschen mit Behinderung auf besonderen Parkplätzen parken.
Die Park-Erlaubnis kostet kein Geld.
Zuständige Einrichtungen
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SBG - Straßenbau und Verkehr
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- Dr.-Paul-Edelmann-Straße 2
- 41515 Grevenbroich
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