BIS: Suche und Detail

Eheschließung

Beschreibung

Die Ehe wird nur dadurch geschlossen, dass die Eheschließenden persönlich vor dem Standesbeamten/der Standesbeamtin erklären, die Ehe miteinander eingehen zu wollen. Dies wird anschließend in einer Niederschrift beurkundet. 

Eine kirchliche Trauung darf erst im Anschluss an die staatliche Eheschließung vorgenommen werden.

Wo und wann kann man in Grevenbroich standesamtlich heiraten?

In Grevenbroich kann in der Villa Krüppel (Standesamt) und im "Kaminzimmer" des Haus Hartmann am Alten Schloss geheiratet werden. Im Haus Hartmann bietet sich auch die Möglichkeit eines Empfangs.
Hochzeiten sind ebenfalls im Salon der Villa Erckens - Museum der Niederrheinischen Seele möglich. Hier bietet sich im Anschluss an die Trauung die Möglichkeit auf der großzügigen Terrasse mit den Gästen anzustoßen.
Heiraten und Feiern auf Schloss Hülchrath und auf dem Stadtstrand Evita Beach sind auch möglich.

Eheschließungen im Schloss Hülchrath, im Museum Villa Erckens und auf Evita Beach finden außerhalb der Öffnungszeiten des Standesamtes statt.
Weiterhin können Eheschließungen im Schloss Hülchrath auch unter freiem Himmel auf der Burgruine/Schlossgarten durchgeführt werden. Eheschließungen auf Evita Beach werden grundsätzlich unter freiem Himmel durchgeführt und sind in den Monaten Mai bis September möglich.

Wie ist der Ablauf einer Eheschließung?

Bei der standesamtlichen Eheschließung handelt es sich im Grunde genommen lediglich um die Beurkundung eines familienrechtlichen Vertrages, den die beiden Verlobten selbst durch ihr "Ja" abschließen.

Dementsprechend ist auch die Eheschließung geprägt von notwendigen "Formalien". Dazu gehört z.B., dass der Heiratseintrag zu verlesen ist oder etwa die Bestimmung der in der Ehe zu führenden Namen.

Die Standesbeamten / Standesbeamtinnen werden Ihre Eheschließung in einer der Bedeutung der Ehe entsprechenden würdigen Form vornehmen. Dazu gehört auch eine Trauansprache durch den Standesbeamten / die Standesbeamtin.

Den genauen Ablauf einer jeden Eheschließung bestimmt der / die Standesbeamte / Standesbeamtin selbst. Wir sind bemüht, individuell auf jedes Brautpaar einzugehen.

Im Mittelpunkt einer jeden Eheschließung steht die eigentliche Eheschließungshandlung. Auch diese ist gesetzlich vorgeschrieben. Der Standesbeamte / Die Standesbeamtin fragt das Brautpaar einzeln und nacheinander, ob sie die Ehe miteinander eingehen möchten. Hat das Brautpaar diese Frage jeweils mit "Ja" beantwortet, erklärt danach der Standesbeamte / die Standesbeamtin, dass sie nunmehr rechtmäßig verbundene Eheleute sind. Im Anschluss daran erfolgen die Unterschriften in der Niederschrift über die Eheschließung durch das Brautpaar und die Trauzeugen.

Trauzeugen sind heute bei der Eheschließung nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Es ist dem Brautpaar überlassen, ob sie Trauzeugen wünschen. Sofern bei der Eheschließung Trauzeugen zugegen sein sollen, ist lediglich zu beachten, das maximal zwei Trauzeugen, die volljährig sein müssen, zulässig sind. Es genügt dem Standesamt Grevenbroich, wenn die Trauzeugen am Tage der Eheschließung bekannt gegeben werden (Ausnahme: Sie heiraten außerhalb des Standesamtes). 

  • gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass von beiden Verlobten und den Zeugen (wenn Zeugen gewünscht werden)
  • wenn Sie oder die Zeugen die deutsche Sprache nicht beherrschen, müssen Sie für einen Dolmetscher sorgen, welcher als Berufsdolmetscher arbeitet oder allgemein vereidigt und beim Oberlandesgericht eingetragen ist (Nachweis ist vorzulegen), dies ist bereits bei der Anmeldung der Eheschließung mitzuteilen
  • wenn Sie einen Ringtausch vornehmen wollen, die Trauringe
  • Stammbuch, wenn gewünscht.

Viele weitere Informationen zum Thema "Heiraten in Grevenbroich" finden Sie auf den Internetseiten der Stadt Grevenbroich unter www.grevenbroich.de.

Erst nach Anmeldung der Eheschließung und Feststellung, dass der Eheschließung kein Hindernis entgegensteht, kann eine Ehe geschlossen werden. Weiterführende Informationen finden Sie unter Eheschließung Anmeldung.

Die Zahlung erfolgt  in der Regel bereits im Vorfeld im Rahmen der Anmeldung zur Eheschließung.

Zuständige Einrichtungen