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Sondernutzung von Straßen (Anbringen von Plakaten)

Beschreibung

Mit Plakaten soll eine Vielzahl von Personen auf Veranstaltungen, Wahlen oder Aktionen hingewiesen werden. Wer Plakate im öffentlichen Straßenraum anbringen möchte, braucht in der Regel eine Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis). Das gilt sowohl für gewerbliche als auch für nicht-gewerbliche Zwecke (z.B. für Vereine).  

Das Anbringen von Plakaten an Landes- und Bundesstraßen ist grundsätzlich verboten, Ausnahme: Wahlplakatierung.

Die Ordnungsbehörde prüft Zeitraum, Ort und Umfang der Plakatierung und ob die Plakate den Straßenverkehr behindern oder gefährden.

Das Anbringen von Plakaten im innerörtlichen Bereich unterliegt, neben den gesetzlichen Vorgaben, kommunalen Regelungen. Diese sind in Satzungen aufgenommen.

Sie können den Antrag auf Sondernutzung elektronisch stellen. Nutzen Sie hierfür bitte den verlinkten Dienst im Wirtschafts-Service-Portal.NRW.

Anstelle eines Online-Antrages können Sie sich auch formlos per schriftlichem Antrag/Mail oder persönlich an die nebenstehende Einrichtung wenden. Bitte fügen Sie in diesem Fall den nebenstehend zum Download bereitgestellten Antrag und eine Ausweiskopie bei.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen