Elternbeiträge Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege, Offene Ganztagsschule

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Elternbeiträge Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege, Offene Ganztagsschule

Für die Inanspruchnahme von Leistungen in Kindertageseinrichtungen, in der Kindertagespflege und in der Offenen Ganztagsschule sind Elternbeiträge zu leisten (in Kindertagespflege auch Kostenbeiträge genannt).

Das Verfahren zur Erhebung der Elternbeiträge ist umfassend in den entsprechenden Satzungen der Stadt Grevenbroich geregelt.

Die Erhebung der Elternbeiträge erfolgt durch den Fachbereich Jugend der Stadt Grevenbroich, Servicestelle Elternbeiträge.

Kindertageseinrichtungen

Für die Betreuung ihrer Kinder haben Eltern einen monatlichen Beitrag zu leisten.

Die Elternbeiträge orientieren sich an den Einkommensverhältnissen und sind außerdem abhängig von der Betreuungsform, die Sie für Ihr Kind vertraglich vereinbart haben.

Nach Anmeldung Ihres Kindes erhalten Sie eine E-Mail auf die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse durch den Kita-Navigator. Dieser E-Mail können Sie die ersten Hinweise und Schritte zur Einkommensdarlegung entnehmen. Eltern, die keinen Zugang mehr dazu haben oder keine Möglichkeit haben, Unterlagen auszudrucken, erhalten postalisch ein Anschreiben hinsichtlich Ihrer Einkommensdarlegung. Diesem Anschreiben sind ein Formular sowie ein Informationsblatt beigefügt, aus dem Sie die wichtigsten Angaben entnehmen können.

Ist Ihr Jahresbruttoeinkommen aufgrund Ihrer Angaben ermittelt worden, erfolgt die Einstufung entsprechend der Elternbeitragstabelle, die Bestandteil der Elternbeitragssatzung der Stadt Grevenbroich ist. Aus der jeweiligen Einstufung ergibt sich in Abhängigkeit der Betreuungsform der von Ihnen zu zahlende monatliche Beitrag. Liegt Ihr Jahresbruttoeinkommen unter einem Betrag von 25.000 Euro, brauchen Sie keine Beiträge zu zahlen. Der maßgebliche Beitrag für die Betreuungszeit, die für das Kind vereinbart ist, wird auch dann erhoben, wenn diese nicht in vollem Umfang in Anspruch genommen wird. Abwesenheitszeiten des Kindes, die Eingewöhnungsphase des Kindes sowie Ferien- und Schließzeiten der Kindertageseinrichtung berühren die Beitragspflicht nicht.

Nimmt mehr als ein Kind einer Familie gleichzeitig die Leistungen einer Grevenbroicher Kindertagespflege oder einer Grevenbroicher Tageseinrichtung für Kinder in Anspruch, so entfallen die Beiträge für das zweite und jedes weitere Kind. Festgesetzt wird der Elternbeitrag für das Kind, für das sich nach Betreuungsart und Einkommen der höchste Beitrag ergibt. Diese Regelung gilt nicht in Verbindung mit Geschwisterkindern in der Offenen Ganztagsschule.

Kindertagespflege

Für die Inanspruchnahme von Kindertagespflege in der Stadt Grevenbroich werden Kostenbeiträge erhoben. 
Die Kostenbeiträge orientieren sich an den Einkommensverhältnissen und sind außerdem abhängig von den wöchentlichen Betreuungsstunden, die Sie für Ihr Kind vertraglich vereinbart haben. Ist Ihr Jahresbruttoeinkommen aufgrund Ihrer Angaben ermittelt worden, erfolgt die Einstufung entsprechend der Kostenbeitragstabelle, die Bestandteil der Kostenbeitragssatzung der Stadt Grevenbroich ist. Aus der jeweiligen Einstufung ergibt sich in Abhängigkeit der Betreuungsform der von Ihnen zu zahlende monatliche Beitrag. Liegt Ihr Jahresbruttoeinkommen unter einem Betrag von 25.000 Euro, brauchen Sie keine Beiträge zu zahlen.

Die Beitragspflicht besteht für die Dauer der Inanspruchnahme der durch den Fachbereich Jugend finanzierten Kindertagespflege. Der maßgebliche Beitrag für die Betreuungszeit, die für das Kind vereinbart ist, wird auch dann erhoben, wenn diese nicht in vollem Umfang in Anspruch genommen wird. Abwesenheitszeiten des Kindes, die Eingewöhnungsphase des Kindes sowie Krankheits- und Urlaubszeiten der Betreuungsperson berühren die Beitragspflicht nicht.
Nimmt mehr als ein Kind einer Familie gleichzeitig die Leistungen einer Grevenbroicher Kindertagespflege oder einer Grevenbroicher Tageseinrichtung für Kinder in Anspruch, so entfallen die Beiträge für das zweite und jedes weitere Kind. Festgesetzt wird der Elternbeitrag für das Kind, für das sich nach Betreuungsart und Einkommen der höchste Beitrag ergibt. Diese Regelung gilt nicht in Verbindung mit Geschwisterkindern in der Offenen Ganztagsschule.

Offene Ganztagsschule

Für die Inanspruchnahme der Leistungen der Offenen Ganztagsschule (OGS) sind monatliche Beiträge zu zahlen. 
Die Elternbeiträge orientieren sich an den Einkommensverhältnissen der Eltern (siehe auch Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege).

Besucht mehr als ein Kind einer Familie oder von Personen, die nach § 2 Abs. 1 und 2 dieser Satzung an die Stelle der Eltern treten, gleichzeitig die Offene Ganztagsgrundschule, so sind für das zweite Kind und jedes weitere Kind keine Beiträge zu zahlen. Es erfolgt keine Berücksichtigung von Geschwisterkindern in einer Kindertageseinrichtung/-tagespflege.
Abwesenheitszeiten des Kindes sowie Ferien- und Schließzeiten der Offenen Ganztagsschule berühren die Beitragspflicht nicht.
Bitte beachten Sie im Bereich OGS unbedingt, dass sich die Monatsbeiträge regelmäßig je Schuljahr um 3 % erhöhen, erstmalig zum 01.08.2024.

Mit diesen Beiträgen werden anteilige Kosten für die Erziehung, Bildung und Betreuung der Kinder abgegolten. Verpflegungskosten sind nicht eingeschlossen und sind weiterhin gesondert zu zahlen. Einzelheiten zur Verpflegung regelt der Träger mit Ihnen in einem separaten Vertrag. Für besondere Maßnahmen in den Ferien, wie Fahrten und Exkursionen oder umfangreiche Mal- und Bastelarbeiten, können Sonderbeiträge durch den Träger erhoben werden.

Über das Bildungs- und Teilhabepaket können anspruchsberechtigte Eltern einen Zuschuss zur Mittagsverpflegung erhalten.

Der Fachbereich Jugend bearbeitet ausschließlich die Elternbeiträge für die OGS. Fragen zur Anmeldung, zum Vertrag oder zu internen Angelegenheiten in einer OGS richten Sie bitte weiterhin an den Fachbereich Schulen.

Die erforderlichen Unterlagen finden Sie hier im Kommunalportal im Bereich „Downloads“.

Bei jeder Anmeldung – auch bei einem Wechsel der Betreuungseinrichtung – wird die „Verbindliche Erklärung zum Elterneinkommen“ von Ihnen unterschrieben und komplett ausgefüllt benötigt. Dem Merkblatt können Sie Hinweise zur Einkommensberechnung und zu den einzureichenden Nachweisen entnehmen.

Das SEPA-Lastschriftmandat wird immer im Original benötigt. Eine Zusendung per E-Mail oder Fax ist nicht gültig. Zudem muss das SEPA-Lastschriftmandat für jede Betreuungsart (Kindertageseinrichtung, Kindertagespflege oder Offene Ganztagsschule) einzeln erteilt werden. Technisch und rechtlich bedingt ist dies anders leider nicht möglich.

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