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Mietrückstände Übernahme

Beschreibung

Wenn Sie Mietschulden haben, können Sie Hilfe zur Vermeidung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit sowie Beratung zur Unterbringung bei eingetretenem Wohnungsverlust erhalten.       

Wenn Sie Mietschulden haben und Ihnen der Wohnungsverlust droht, kann die zuständige kommunale Behörde in bestimmten Fällen Ihre Schulden übernehmen. Diese Unterstüztung wird in Form eines Darlehens oder einer Beihilfe gegeben.

Damit Sie diese Leistung erhalten, müssen Sie unter anderem nicht in der Lage sein, aus eigener Kraft die Situation zu ändern. Die Entscheidung, ob Sie die Unterstützung erhalten, ist eine Einzelfallentscheidung. Es erfolgt eine Prüfung, ob alle Voraussetzungen für eine Übernahme der Mietschulden vorliegen.

Ein Rechtsanspruch auf die Übernahme Ihrer Mietschulden besteht nicht. 

  • Antrag auf Übernahme der Mietrückstände
  • Kopie des Personalausweises
  • aktuelle Forderungsaufstelllung/Mietkontoauszug
  • Mahnung/Kündigung/Räumungsklage
  • Mietvertrag/ggfls. Mietbescheinigung
  • Nebenkostenabrechnung
  • Einkommensnachweis aller im Haushalt lebenden Personen aus den letzten 3 Monaten (z.B. Lohnabrechnungen, Jobcenter-Bescheide, Einkommen der Kinder)
  • Auflistung aller weiteren Ausgaben einschließlich der Nachweise (z.B. Telefonkosten, Versicherungen, Busticket)
  • Kontoauszüge der letzten 3 Monate
  • Ggffls. Nachweise von Schuldverpflichtungen (z.B. Ratenzahlungen oder Kreditverträge)
  • Ggffls. Ablehung einer Ratenzahlung von Seiten der Vermieter:in /Bank
  • Ggffls. Aufenthaltsgenehmigung
  • Ggffls. weitere Nachweise

Ihre Mietschulden können übernommen werden, wenn:

  • die Kosten für Ihre aktuelle Unterkunft angemessen sind
  • Ihre Vermieter sich schriftlich mit der Forführung des Mietverhältnisses einverstanden erklären
  • Ihre Absichtserklärung vorliegt, längerfristig in der Wohnung zu bleiben
  • es keine Möglichkeit gibt, die Notlage aus eigener Kraft zu beseitigen (z.B. durch eine Vereinbarung einer Ratenzahlung)
  • zukünftige Mietzahlungen gesichert sind (z.B. durch Direktzahlungen des zuständigen Leistungsträgers) und Sie daher in der Wohnung bleiben können
  • Optional: Sie kontaktieren die zuständige kommunale Behörde und vereinbaren einen Beratungstermin, in welchem Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse geprüft werden
  • Sie reichen den Antrag auf Übernahme von Mietschulden inklusive der erforderlichen Nachweise ein
  • Falls kein Beratungstermin stattgefunden hat, können Sie zu einem Termin eingeladen werden
  • Wenn alle Unterlagen vollständig sind, kann optional ein Termin zu einem Hausbesuch mit Ihnen vereinbart werden.
    • wird kein Hausbesuch vereinbart, erfolgt die Antragsannahme bereits im Erst-Termin
    • wenn ein Hausbesuch stattfindet, wird geprüft, ob Ihre Wohnung erhaltenswert ist
  • Die zuständige kommunale Stelle prüft Ihren Antrag und Sie erhalten einen Bescheid, ob Ihre Mietschulden übernommen werden oder nicht. 
  • Wenn Ihre Mietschulden übernommen werden:
    • erfolgt die Begleichung durch die Behörde
    • vereinbaren Sie schriftlich mit der Behörde die Rückzahlung Ihrer Mietschulden. Die Rückzahlung erfolgt in der Regel durch eine Abtretung von Leistungsansprüchen
    • werden in der Regel Ihr/e Vermieter*in, das Amtsgericht und/oder andere Beteiligte von der Übernahme Ihrer  Mietschulden informiert

Künftig wird es möglich sein, die Übernahme von Mietrückständen auf dem Sozialportal zu beantragen. Diese Dienstleistung wird bereitgestellt, sobald sie zur Verfügung steht (siehe Link).

  • Frau Peters: SGB XII A - B
  • Frau Bock: SGB XII C - G, Ha - Han
  • Herr Onbasi: SGB XII Hao - Hz, I - J, Ka - Kre
  • Herr Heinrichs: SGB XII Krf - Kz, L - O
  • Herr Reksztat: SGB XII P, Q, R, So - Sz, T - V
  • Herr Troll: SGB XII Sa - Sn, W - Z

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen