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Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen
Beschreibung
Öffentliche Straßen können Sie anders nutzen als nur für den Verkehr. Sie benötigen dafür in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis.
Eine Sondernutzung liegt vor, wenn der Gebrauch der Straße über den Gemeingebrauch hinausgeht und diesen beeinträchtigt.
Gemeingebrauch ist die sämtlichen Personen zustehende Befugnis, die Straßen im Rahmen der Widmung und der Verkehrsvorschriften zum Verkehr zu benutzen.
Sondernutzungen bedürfen der Erlaubnis durch die Stadt Grevenbroich. Die Benutzung ist erst zulässig, wenn die Erlaubnis erteilt ist.
Für folgende Arten der Sondernutzung wird im Bereich der Stadt Grevenbroich eine straßenrechtliche Erlaubnis in Verbindung mit einer verkehrsrechtlichen Ausnahmegenehmigung nach StVO erteilt, soweit es die Örtlichkeit zulässt:
- Aufstellung von Schutt-, Büro- oder Sanitär-Containern
- Lagerung / Aufstellung von Bauzäunen, Baugeräten und Baugerüsten
- Aufstellung Baukran, Autokran, Hebebühne und anderer Baumaschinen
Eine Inanspruchnahme der öffentlichen Verkehrsfläche über die erteilte Erlaubnis hinaus, stellt gemäß § 59 Straßen- und Wegegesetz NRW eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Beachten Sie bitte, dass Sie je nach Art der Sondernutzung eine (zusätzliche) Genehmigung des Ordnungsamtes benötigen.
Je nach Art der Sondernutzung kann die Vorlage unterschiedlicher Unterlagen und Nachweise verlangt werden, z.B.
- Lageplan (maßstabsgetreu),
- Fotos
Spätestens eine Woche vor Beginn der Sondernutzung sollte ein entsprechender Antrag gestellt werden.
Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der nebenstehenden Einrichtung beantragen. Bitte reichen Sie zur Antragstellung das zum Download bereitstehende Formular ein.
Es wird dann vor allem geprüft, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.
Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht
- den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,
- Fußgängerinnen und Fußgänger oder die Anwohner durch Lärm belästigen,
- die Straße übermäßig verschmutzen oder
- das Stadtbild beeinträchtigen
Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.
Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.
Die Höhe der Sondernutzungsgebühren richtet sich dabei nach der vom Rat der Stadt Grevenbroich beschlossenen Sondernutzungssatzung, zuzüglich einer Verwaltungsgebühr für die Erteilung der Erlaubnis.
Die Gebühr wird per Rechnung/Erlaubnis- bzw. Gebührenbescheid bezahlt.
Zuständige Einrichtungen
- SBG - Straßenbau und Verkehr
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- Dr.-Paul-Edelmann-Straße 2
- 41515 Grevenbroich
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Telefon: 02181 608-233
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Profil: Link
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Telefon: 02181 608-495
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