Trödel- und Flohmärkte
Beschreibung
Nicht genehmigungspflichtig sind Flohmärkte, die
- einmalig (nicht regelmäßig wiederkehrend) und
- auf privater Fläche und
- von privat an privat erfolgen.
Das betrifft zum Beispiel Garagentrödel.
Eine formlose Anzeige beim Ordnungsamt ist ratsam.
Einer Sondernutzungserlaubnis bedürfen Flohmärkte, die
- einen gemeinnützigen oder wohltätigen Zweck verfolgen.
Weiterführende Informationen finden Sie unter → "Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen".
Zuständig ist hier die Verkehrslenkung bei den Stadtbetrieben.
Einer Genehmigung bedürfen Flohmärkte, die
- von gewerblichen Veranstaltern auf privater Fläche durchgeführt werden.
Weiterführende Informationen finden Sie unter → "Marktfestsetzung"
Zuständig ist hier das Ordnungsamt.
Zuständige Einrichtungen
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Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten - 32.1
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- Straße: Am Markt Hausnummer: 2
- PLZ: 41515 Ort: Grevenbroich
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- E-Mail:
ordnungsamt@grevenbroich.de
- E-Mail:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: 02181 608-3222
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E-Mail: ordnungsamt@grevenbroich.de