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Lebenspartnerschaft

Beschreibung

Seit dem 01.10.2017 können auch gleichgeschlechtliche Paare nach deutschem Recht die Ehe miteinander eingehen. Die Eheschließung tritt damit an Stelle der Eintragung einer Lebenspartnerschaft, die zeitgleich abgeschafft wurde.

Folglich gelten die Informationen zur Eheschließung (siehe Verwandte Dienstleistungen) auch in gleichem Umfang für gleichgeschlechtliche Paare, die heiraten möchten.

Auf bereits bis zum 30.09.2017 eingetragene Lebenspartnerschaften hat die Gesetzesänderung keinen Einfluss. Diese bestehen dessen ungeachtet weiter fort.

Gleichgeschlechtliche Paare, die bereits in eingetragener Lebenspartnerschaft leben, haben seit dem 01.10.2017 die Möglichkeit, diese in eine Ehe nach dem neuen Recht umwandeln zu lassen. Eine Umwandlung ist an keine Fristen gebunden: sie ist jederzeit möglich, so lange die Lebenspartnerschaft besteht. Sie ist jedoch nicht verpflichtend. Entscheiden Sie sich dagegen, weil Sie Ihre Lebenspartnerschaft weiterführen möchten, ändert sich damit für Sie auch nichts hinsichtlich Ihrer diesbezüglichen Rechte und Pflichten. 
Weiterführende Informationen finden Sie unter dem entsprechenden Stichwort (siehe Verwandte Dienstleistungen).

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen