Suche
Anerkennung von Zeiten nach dem Fremdrentengesetz
Beschreibung
Das Versicherungsamt hilft in Rentenangelegenheiten, auch bei der Anerkennung von Zeiten nach dem Fremdrentengesetz bzw. nach dem deutsch-polnischen Sozialversicherungsabkommen.
Die aufgenommenen Anträge werden an die Rentenversicherungsträger zur Bearbeitung weitergeleitet.
Eine telefonische Terminabsprache ist erforderlich!
Hilfestellung wird in diesen Bereichen außerdem durch die Deutsche Rentenversicherung Rheinland (ehemals LVA), Deutsche Rentenversicherung Bund (ehemals BfA) und Deutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn See (ehemals Bundesknappschaft) geleistet.
Zuständige Einrichtungen
-
Beraten und Betreuen - 50.2
-
- Ostwall 4a
- 41515 Grevenbroich
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
-
Profil: Link
-
Telefon: 02181 608-287
-
E-Mail: heike.wiezorek@grevenbroich.de
-