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Änderung von Pässen, Ausweisen, Führerscheinen und Fahrzeugdokumenten

Beschreibung

Wenn sich Ihre Anschrift oder Ihr Name geändert hat, müssen Sie Ihren Personalausweis, Pass und Führerschein sowie Ihre Fahrzeugpapiere aktualisieren oder erneuern lassen.

Zuzug nach Grevenbroich (Anmeldung Wohnsitz)

  • Personalausweis: bei Ihrer Anmeldung im Bürgerbüro wird die Anschrift in Ihrem Personalausweis kostenlos geändert.
  • Reisepass: bei Ihrer Anmeldung im Bürgerbüro wird der neue Wohnort in Ihrem Reisepass kostenlos eingetragen.
  • Fahrzeugpapiere: bei einem Zuzug nach Grevenbroich müssen Sie Ihr Fahrzeug umschreiben lassen. Die Umschreibung ist kostenpflichtig und wird in der Zulassungsstelle des Straßenverkehrsamtes beim Rhein-Kreis Neuss vorgenommen.
    Bei Zuzug aus anderen Kommunen des Rhein-Kreis Neuss ist ggf. auch eine Ummeldung des Kraftfahrzeuges bei der Anmeldung im Bürgerbüro möglich. Genaue Informationen finden Sie unter → Kraftfahrzeug Ummeldung.
  • Führerschein: eine Änderung erübrigt sich, da der EU-Kartenführerschein keine Wohnsitzdaten enthält.

Umzug innerhalb von Grevenbroich (Ummeldung Wohnsitz)

  • Personalausweis: bei Ihrer Ummeldung im Bürgerbüro wird die Anschrift in Ihrem Personalausweis kostenlos geändert.
  • Reisepass: eine Änderung erübrigt sich, weil der Reisepass nicht die ganze Anschrift sondern nur den Wohnort enthält.
  • Fahrzeugpapiere: bei Ihrer Ummeldung im Bürgerbüro können Sie auch direkt Ihre Halteranschrift im Fahrzeugschein bzw. in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 ändern lassen.
  • Führerschein: eine Änderung erübrigt sich, weil der EU-Kartenführerschein keine Wohnsitzdaten enthält.

Wegzug ins Ausland (Abmeldung Wohnsitz)

  • Wenn Sie dauerhaft ins Ausland verziehen, besteht die gesetzliche Verpflichtung sich abzumelden. Bei der Abmeldung Ihres Wohnsitzes im Bürgerbüro können Sie Ihre Auslandsanschrift hinterlassen. Diese wird im Melderegister gespeichert. So können wir später Kontakt zu Ihnen aufnehmen, beispielsweise bei Wahlen.
  • Deutsche Staatsangehörige, die im Ausland wohnen, wenden sich in Pass- und Ausweisangelegenheiten bitte an die für sie zuständige Auslandsvertretung. Das Auswärtige Amt in Berlin hält für Sie wichtige Hinweise und eine Übersicht über die zuständigen Pass- und Personalausweisbehörden im Ausland bereit.

Änderung des Namens

  • Personendaten können in bereits vorhandenen Papieren nicht geändert werden. Deshalb müssen Sie, wenn sich beispielsweise an Ihrem Vor- oder (und) Familiennamen etwas geändert hat, sämtliche Dokumente (Personalausweis, Reisepass, Fahrzeugpapiere) gebührenpflichtig erneuern. Dies kann unter anderem im Rahmen einer Eheschließung, aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Namensänderung oder durch Wiederannahme Ihres Geburtsnamens erforderlich sein.
  • Lediglich im Führerschein ist eine Aktualisierung von Personendaten nicht zwingend erforderlich. Wenn Sie jedoch allen möglichen Schwierigkeiten, zum Beispiel im Ausland, aus dem Weg gehen möchten, können Sie sich einen neuen Führerschein ausstellen lassen. Zuständig ist das Straßenverkehrsamt beim Rhein-Kreis Neuss.
  • Wenn Sie im Ausland wohnen, wenden Sie sich in Pass- und Ausweisangelegenheiten bitte an die für Sie zuständige Auslandsvertretung. Das Auswärtige Amt in Berlin hält für Sie wichtige Hinweise und eine Übersicht über die zuständigen Pass- und Personalausweisbehörden im Ausland bereit.

Änderung des Fotos

  • Sie fragen sich, ob Sie Ihr Ausweisbild ändern müssen, weil es nicht mehr zu Ihrem aktuellen Aussehen passt? Im Allgemeinen sind keine Änderungen erforderlich, solange die Wesensmerkmale Ihres Gesichts noch erkennbar sind. Änderungen des Äußeren (Bartwuchs, Haarausfall, etc.) sind in der Regel kein Problem. Wenn die Änderungen allerdings so groß sind, dass Sie nicht mehr eindeutig identifiziert werden können, ist eine Aktualisierung des Ausweisbildes erforderlich, d.h. dann muss ein neuer Personalausweis und/oder Reisepass beantragt werden. 
  • Reisepässe und Personalausweise für Personen unter 24 Jahren sind grundsätzlich 6 Jahre gültig. Das Gesichtsbild von Säuglingen und Kleinkindern kann sich innerhalb von sechs Jahren so stark verändern, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich und daher das Ausweisdokument vorzeitig ungültig ist. In diesem Fall beantragen Sie bitte rechtzeitig einen neuen Personalausweis oder Reisepass für Ihr Kind.

Beachten Sie bitte die Informationen unter Verwandte Dienstleistungen.

Bitte beachten Sie, dass ein Besuch des Bürgerbüros generell nur mit Terminvereinbarung möglich ist. Bitte buchen Sie diesen unter termine.grevenbroich.de.

Die Änderung Ihrer Anschrift im Personalausweis oder Ihres Wohnsitzes im Reisepass ist gebührenfrei.

Die Gebühren für einen neuen Personalausweis oder Reisepass, usw. entnehmen Sie bitte den Beschreibungen der einzelnen Dienstleistungen. Verlinkungen finden Sie zum Beispiel unter Verwandte Dienstleistungen.

Zuständige Einrichtungen